Erbe von Onkel sowie Vorsorgevollmacht

26. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2024 22:50:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe von Onkel sowie Vorsorgevollmacht

Guten Tag allerseits,

Mein Onkel ist vor einer Woche nach schwerer Krankheit verstorben. Wir haben nachdem Tod seiner Mutter meiner Oma ein Testament gemacht worin ich sein Haus und Vermögen bekomme. Er hat nur noch seine Schwester (meine Mutter) die komplett auf alles verzichtet. Frau und Kinder hatte er nicht.
Das Testament wurde beim Notar gemacht und ich glaube auch dort hinterlegt. Soll ich da nachfragen oder das Testament was er daheim hat zum Amtsgericht bringen?

Eine weitere Frage wäre wir haben im KH noch eine Vorsorgevollmacht gemacht die über den Tod hinaus geht. Darin hat er eingestimmt das ich z.b Haus/Wohnung räumen darf und Gegenstände verkaufen darf.
Das Haus was leider sehr sehr voll ist wollten wir jetzt langsam ausräumen da das alleine schon einige Zeit in Anspruch nimmt - dürfen wir dies dann durch die Vollmacht und mit dem zukünftigen Erbeannahme???

Als er im KH lag besprachen wir noch das ich sein Auto verkaufen das er bissel Geld hat und um Steuer und Versicherung zu sparen, da es aber schwer war jemanden zu finden und vieles noch dazwischen kam fand ich erst kurz bevor er verstarb jemanden darf ich das Auto noch verkaufen oder muss ich schauen wo ich es hinstellen kann und dann abmelden bis alles durch ist ?

Sorry für die vielen Fragen die letzten Wochen waren so schwer und nun noch da wo alles Neuland ist.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

Zitat (von 19Julia86):
Mein Onkel ist vor einer Woche nach schwerer Krankheit verstorben. Wir haben nachdem Tod seiner Mutter meiner Oma ein Testament gemacht worin ich sein Haus und Vermögen bekomme.

Das Testament hat wohl eher der Onkel gemacht.
Zitat:
Das Testament wurde beim Notar gemacht und ich glaube auch dort hinterlegt. Soll ich da nachfragen oder das Testament was er daheim hat zum Amtsgericht bringen?[7QUOTE]

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2259.html
Zitat:
Das Haus was leider sehr sehr voll ist wollten wir jetzt langsam ausräumen da das alleine schon einige Zeit in Anspruch nimmt

Wer ist wir?

Es gibt ein notarielles und ein privatschriftliches Testament. Wer ist Erbe?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von 19Julia86):
dürfen wir dies dann durch die Vollmacht

Zitat (von 19Julia86):
darf ich das Auto noch verkaufen oder muss ich schauen wo ich es hinstellen kann und dann abmelden bis alles durch ist ?

Was man darf, erfährt mal regelmäßig wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen etc. liest, denn da drin pflegen sich aufklärende Details zu dem Thema zu finden.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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