Erbe von Opa - muss mein Vater erst ein Darlehen aufnehmen?

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)
Erbe von Opa - muss mein Vater erst ein Darlehen aufnehmen?

Hallo
leider ist dieses Jahr mein Opa gestorben.
Er hatte vor vielen Jahren meinem Vater und meinem Onkel das Haus überschrieben und in seinem Testament vermerkt, dass seine 5 Enkeltöchter alles restliche Bargeld zu gleichen Teilen erben.
Es wurde ebenfalls vermerkt, dass mein Vater und mein Onkel sich Geld geliehen haben, welches diese uns ebenfalls zahlen müssen.
Jetzt sieht es so aus, dass mein Onkel sich etwa doppelt so viel Geld geliehen hatte wie mein Vater, und somit unser Teil der Familie besser dasteht.
Meine 2 Schwestern und ich möchten natürlich nicht dass unser Vater ein Darlehen für uns aufnimmt, also wollen wir nur das Geld von unserem Onkel.
Kann man das so umrechnen oder muss mein Vater erst ein Darlehen aufnehmen, damit alles erst in einen großen Pott geworfen wird, wovon dann jeder seinen Teil bekommt?

Ich hoffe es war verständlich.

Grüße Sabrina

-- Editiert von Sabrina25 am 30.10.2007 09:06:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also Vater V hat z.B. 20 Tsd Euro vom Opa bekommen und Onkel O 40 Tsd Euro.
V hat drei Kinder und O 2 Kinder - stimmt's?

Dann würde jedes der fünf Kinder 12 Tsd Euro bekommen. Da V aber nur 20 Tsd bekommen hat, müsste O den 3 Töchtern des V jeweils 5.333,oo Euro (abgerundet) zahlen. wie er dann mit seinen beiden Kindern verbleibt kann er ja mit ihnen aushandeln.
Deswegen muss m.E. V nicht extra ein Darlehen aufnehmen.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Oh, das ist sehr gut.
Hoffentlich klappt das so. Mein Onkel hat nämlich jetzt genug Geld, da mein Vater ihn wegem dem Haus ausbezahlt hat.
Danke nochmal

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wann wurde das Haus überschrieben und gab es im Gegenzug einen Erbverzicht der beiden Brüder gegen ihren Vater?
Könnte nämlich sein, dass die Brüder auch noch Anspruch auf das Geld haben.
Hängt davon ab, was das Haus wert war und wieviel Bargeld es jetzt gibt.
Und natürlich, ob ihr in Frieden alles korrekt regeln wollt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Haus wurde vor ca 10 Jahren an die Brüder verschenkt, das steht auch im Testament, dass die Söhne das Haus überschrieben bekommen haben und die Enkeltöchter das Geld bekommen.
Mein Vater hatte meinen Onkel ausbezahlt als mein Opa noch lebte, also so vor 3 Jahren.
Wir wollen schon alles im Guten regeln, haben aber auch nicht viel mit meinem Onkel zu tun. Kann natürlich sein, dass seine Töchter auch auf das Geld zugunsten ihres Vaters verzichten.
Wir Geschwister werden auf jeden Fall das Geld ins Haus stecken, da wir meinen Vater entlasten wollen und später auch von provitieren.

Das Haus ist ca doppelt soviel Wert als es Bargeld gibt.
Grüße

-- Editiert von Sabrina25 am 31.10.2007 14:07:29

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Formell gesehen bilden die Enkel zusammen eine Erbengemeinschaft, die etwaige Forderungen auch nur gemeinschaftlich geltend machen können.

Nach den Buchstaben des Gesetzes geht das also nicht so, wie Du Dir das vorstellst.

Auf der anderen Seite wäre es natürlich absolut sinnvoll, so ein Vorgehen zu wählen. Dazu muss aber zwischen allen Beteiligten Eingikeit bestehen.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich würde einfach alle Summen aufschreiben, festlegen, welcher Onkel an welches Enkelkind welchen Betrag zu zahlen hat und dann jeden der Betroffenen bitten, dieser Aufstellung zuzustimmen.
Ob dann euer Vater an euch oder der Onkel an seine Töchter den Anteil zahlt, können die jweils Betroffenen unter sich ausmachen.

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