Erbe von exschwiedervater (Geschieden) mit gemeinsames Kind

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486630-82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe von exschwiedervater (Geschieden) mit gemeinsames Kind

Eine Fage bezüglich Erbe.
Muss ich evtl. das Erbe ausschlagen bei möglichen Schulen? Ich habe ein gemeinsames Kind mit meiner geschiedenen Frau. Ihr Vater ist verstorben und sie hat das Erbe ausgeschlagen. Somit wird das wohl zu unserem gemeinsamen Kind gehen. Das werden wird für das Kind auch ausschlagen.
Muss ich als Exschwiegersohn das Erbe auch ausschlagen oder ist das wegen der Scheidung eh hinfällig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Muss ich als Exschwiegersohn das Erbe auch ausschlagen oder ist das wegen der Scheidung eh hinfällig?

Das hat mit der Scheidung nichts zu tun. Eine Ausschlagung für ein minderjähriges Kind müssen alle Sorgeberechtigten unterschreiben.

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#2
 Von 
fb486630-82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wer beim minderjährigen Kind alles unterschreiben muss ist egal. Es geht darum wenn meine Tochter somit ausschlägt, ob ich den Mist dann nicht noch Erbe, was ich nicht will. Die Frage ist Erbe ich vom geschiedenen Exschwiegervater wenn ein gemeinsames Kind mit meiner geschiedenen Frau da ist.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Die Frage ist Erbe ich vom geschiedenen Exschwiegervater wenn ein gemeinsames Kind mit meiner geschiedenen Frau da ist.
Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb486630-82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vom geschiedenen Exschwiegervater erbt man nicht. Man muss somit das Erbe nicht ausschlagen.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Man erbt noch nicht mal, wenn die Ehe noch bestehen würde. In so fern ist die Frage überflüssig.

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#6
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

wer kommt denn dann in der Reihenfolge?
Die Tochter schlägt aus --> das Kind
die Eltern schlagen für das minderjährige Kind aus --> ?
Der Staat?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
wer kommt denn dann in der Reihenfolge?


Eltern, Geschwister des Verstorbenen, Nichten, Neffen und deren Kinder.
Wenn die auch alle ausgeschlagen haben: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.

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