Eine Fage bezüglich Erbe.
Muss ich evtl. das Erbe ausschlagen bei möglichen Schulen? Ich habe ein gemeinsames Kind mit meiner geschiedenen Frau. Ihr Vater ist verstorben und sie hat das Erbe ausgeschlagen. Somit wird das wohl zu unserem gemeinsamen Kind gehen. Das werden wird für das Kind auch ausschlagen.
Muss ich als Exschwiegersohn das Erbe auch ausschlagen oder ist das wegen der Scheidung eh hinfällig?
Erbe von exschwiedervater (Geschieden) mit gemeinsames Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Muss ich als Exschwiegersohn das Erbe auch ausschlagen oder ist das wegen der Scheidung eh hinfällig?
Das hat mit der Scheidung nichts zu tun. Eine Ausschlagung für ein minderjähriges Kind müssen alle Sorgeberechtigten unterschreiben.
Ja wer beim minderjährigen Kind alles unterschreiben muss ist egal. Es geht darum wenn meine Tochter somit ausschlägt, ob ich den Mist dann nicht noch Erbe, was ich nicht will. Die Frage ist Erbe ich vom geschiedenen Exschwiegervater wenn ein gemeinsames Kind mit meiner geschiedenen Frau da ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Frage ist Erbe ich vom geschiedenen Exschwiegervater wenn ein gemeinsames Kind mit meiner geschiedenen Frau da ist.
Nein!
Also vom geschiedenen Exschwiegervater erbt man nicht. Man muss somit das Erbe nicht ausschlagen.
Man erbt noch nicht mal, wenn die Ehe noch bestehen würde. In so fern ist die Frage überflüssig.
wer kommt denn dann in der Reihenfolge?
Die Tochter schlägt aus --> das Kind
die Eltern schlagen für das minderjährige Kind aus --> ?
Der Staat?
Zitat:wer kommt denn dann in der Reihenfolge?
Eltern, Geschwister des Verstorbenen, Nichten, Neffen und deren Kinder.
Wenn die auch alle ausgeschlagen haben: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten