Erbe von meiner Mutter

12. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Granit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe von meiner Mutter

Hallo.
Meine Mutter ist 1998 gestorben. Sie war mit einem neuen Mann verheiratet und hatte mit ihm weiter 4 Kinder. Ich lebte auch mit in diesem Haushalt. Wie ich von meinen Verwanten kürzlich erfahren habe, war das Haus, in dem mein Stiefvater mit meinen halbgeschwistern noch lebt, auf ihn und meine mutter geschrieben. Jetzt würde ich gerne wissen ob mir ein teil von dem haus zusteht? Würde mich über Antworten freuen. Gruß

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn deine Mutter und dein Stiefvater zu je 50% Eigentümer waren, entfallen von den 50% 25 % an den Ehemann und die restlichen 25% auf ihre 5 Kinder, das heißt, du bist zu 5% Miteigentümer geworden. Vorausgesetzt, du bist nicht "enterbt" worden, aber selbst dann stehen dir 2,5 % zu.
Wie alt bist du damals gewesen? Wurde ein Testament geschrieben, wurden Erbscheine beantragt?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

@sika0304
Bei einer Enterbung hätte der Pflichtteil innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod der Mutter eingefordert werden müssen.

Ohne Testament bist zu 5% Eigentümer am Haus geworden, auch wenn Du bislang nichts unternommen hast.

Ein direkter Auszahlungsanspruch auf die 5% Miteigentumsanteil besteht jedoch nicht.

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#3
 Von 
Granit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum entsteht den da kein anspruch auf die Auszahlung meines Anteils? Ich bin damals 12 Jahre alt gewesen und jetzt bin ich 20. Ein testament gab es nicht und enterbt wurde ich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei einem Erbe ein Auszahlungsanspruch gegen die Miterben besteht. Das ist nicht der Fall.

Nach dem Tod Deiner Mutter wurde eine Erbengemeinschaft gebildet, die aus allen Erbe, d.h. ihrem Mann, Dir und den anderen 4 Kindern besteht.

Dieser Erbengemeinschaft gehört das Erbe gemeinsam, wobei jeder mit einem gewissen Anteil beteiligt ist. Dein Anteil beträgt 10% am Nachlass Deiner Mutter, somit 5% am gesamten Haus.

Die Erbengemeinschaft wird entweder freiwillig durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufgelöst oder Zwangsweise durch eine Teilungsversteigerung.

Da der Erbauseinandersetzungsvertrag freiwillig ist, kann auch kein einzelner Erbe gezwungen werden, einen anderen Erben auszuzahlen. Alle müssen sich eben einigen.

Alternativ kann die Erbengemeinschaft zwangsweise durch eine Teilungsversteigerung erfolgen. Das ist sehr ähnlich einer Zwangsversteigerung. Der Erlös wird dann unter den Erben entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt. Der Versteigerungserlös liegt im Regfelfall weit unter dem Verkehrswert. Das Ganze ist zudem noch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Teilungsversteigerung kann jeder einzelne Erbe auch gegen den Willen der anderen erben beantragen.

Dein Alter zum Zeitpunkt der Erbschaft spielt bei der betrachtung der Rechtslage keine Rolle.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo HH,
bei minderjährigen Erben und Immobilien schaltet sich doch aber im Normalfall das Vormundschaftsgericht ein, um die Interessen des Kindes zu wahren, oder?

Da der Erbengemeinschaft jetzt ja gemeinschaftlich das Haus gehört (außer wenn Testament vorhanden, die anderes bestimmt), kann diese doch auch nur noch einstimmig entscheiden, was mit dem Haus ist.
Hatte gerade von dem Fall gelesen, dass theoretisch die Erbengemeinschaft "Miete" von den Bewohnern verlangen könnte - wie sieht es damit aus?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

bei minderjährigen Erben und Immobilien schaltet sich doch aber im Normalfall das Vormundschaftsgericht ein, um die Interessen des Kindes zu wahren, oder?

Nicht bei der Erbschaft als solches. Wenn das Erbe jedoch ausgeschlagen werden soll oder das Haus veräußert werden soll, dann sieht es anders aus.
Hier geht es aber nur um die Erbschaft.

Hatte gerade von dem Fall gelesen, dass theoretisch die Erbengemeinschaft Miete von den Bewohnern verlangen könnte - wie sieht es damit aus?

Im Prinzip ja. Aber meinst Du, dass die dazu notwendige Einigkeit der Erbengemeinschaft hergestellt werden kann?

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