Hallo,
ich habe letztes Wochenende erfahren das von meiner Oma der Bruder gestorben ist (allerdings schon im Jahr 2009). Meine Mutter meinte ich bekomme ich den nächsten Tagen einen Brief vom Amtsgericht. Mitterweile haben alle angehörigen das Erbe ausgeschlagen bis auf meinem Onkel und ich. Es geht hierbei um ein Grundstück mit Haus allerdings müsste in das Haus viel Geld investiert werden
( das Dach ist undicht, Haus hat noch Ofenheizung u.s.w) Die vier Kinder bereuen mitlerweile das sie das Erbe ausgeschlagen haben weil sie nicht drüber nachgedacht haben das man ja das Grundstück verkaufen kann und Geld rausbekommt. Ich würde das Erbe gerne antreten und das Haus sanieren und das P ist das der verstorbene Bruder meiner Oma eine geschiedene Ex-Frau hat, diese hat sich bis jetzt auf keinen einzigen Brief gemeldet, und steht wohl auch im Grundbuch. Was würde jetzt passieren wenn mein Onkel auch ausschlägt und ich nehme die Erbschaft an ???? Müsste ich dann der geschiedenen Ex-Frau etwas geben ??? (Im Testament steht wohl das Sie nichts bekommen soll)
Ausserdem habe ich gehört das sie schon etwas durcheinander im Kopf ist.
Es wäre toll wenn ihr mir helfen könntet.
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Erbe von meiner Oma ihren Bruder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Mal angenommen, der Nachlass des Großonkels besteht im Wesentlichen aus dem bebauten Grundstück.
Weiter angenommen, dass die (geschiedene) Großtante immer noch Miteigentümerin eben dieses Grundstückes und des Hauses wäre.
Ihr Großonkel hatte, wie Sie vermuten, ein Testament
quote:.
(Im Testament steht wohl das Sie nichts bekommen soll)
Sollten Sie als Alleinerbe, weil alle anderen Personen, die in der Erbfolge vor Ihnen stehen, das Erbe ausgeschlagen haben, berufen sein, dann würden Sie neben der Großtante Miteigentümer am Haus.
Vermutlich gehörte Ihnen dann die ideelle Hälfte.
Sie könnten dann versuchen, die Hälfte Ihrer Großtante zu kaufen. Eine andere Möglichkeit wäre es, wenn Sie sich mit der Großtante auf einen Verkauf einigen und den Kaufpreis teilten.
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"Lukas 7,23"
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Was mir allerdings zu denken gibt, ist der Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse am Haus.
Regelmäßig wird das ebenfalls im Scheidungsverfahren auseinandergesetzt.
Da müssten schon beide sehr vernünftig gewesen sein, das Haus aus dem Verfahren herauszuhalten.
Hier lohnt sich vermutlich mal ein Gang zum Grundbuchamt.
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"Lukas 7,23"
Hallo,
vielen dank für die Antwort, aber was müsste ich denn für Unterlagen mit zum Grundbuchamt nehmen damit ich überhaupt Auskunft bekomme ?
Irgendwie fühle ich mich mit der ganzen Sache ziemlich allein gelassen. Ich bin noch ziemlich jung und zu meinen Eltern habe ich nicht viel Kontakt. Niemand sagt mir etwas über die versstorbene Person, ich habe auch Angst das er vielleicht Schulden hatte auch wenn es ein sehr altes Haus ist.
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Hallo,
mir kann auch niemand sagen wer den Schlüssel von dem Haus hat, wie bekomme ich das raus ?
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Die Sterbeurkunde und ggf. den Brief des Amtsgerichtes.
Du hast ein berechtigtes Interesse zu wissen, welche Rechte und Belastungen ins Grundbuch eingetragen worden sind.
Anders kannst Du gar nicht entscheiden, ob Du das Erbe besser ausschlagen solltest.
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"Lukas 7,23"
Ach ja: Deinen Personalausweis nicht vergessen.
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"Lukas 7,23"
Hallo,
ich habe jetzt heraus bekommen das beim amtsgericht wohl alle unterlagen vorliegen und es einen Rechtsbetreuer gibt, dieser hat meiner Oma das Testament vorgelesen, darin hatten sich die beiden damals noch Eheleute gegenseitig eingesetzt. Das Testament ist jetzt ungültig meinte die Rechtsbetreuerin.
Und wegen dem Grundbucheintrag wurde sie schon mehrmals angeschrieben, weil sie sich austragen lassen soll, aber sie meldet sich einfach nicht.
Der Rechtsbetreuer hat auch gesagt das noch Geld auf dem Konto ist wovon wohl die anfallenden Kosten noch bezahlt werden können, und die Beerdigung ist auch schon bezahlt.Der Rechtsbetreuer versteht nicht warum alle das erbe ausschlagen wollen, wegen dem Grundstück und dem Haus.
Wie es aussieht kommen also keine weiteren Kosten auf mich zu, sodass ich das Erbe wahrscheinlich annehmen werde.Aber nächste Woche wenn ich Urlaub habe, fahre ich selbst nochmal zum Amtsgericht und danach zum Grundbuchamt danach werde ich dann entscheiden
vielen dank für eure Antworten
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