Liebe Experten,
der Bruder meiner Großmutter ist Alleinerbe der Eltern (nach deren Tod 90er Jahre?) geworden. Die beiden sind die einzig noch lebenden von 4 Kindern.
Im Schriftstück ist jedoch folgende Verabredung / Klausel getroffen:
Zitat:$4
Von meinem Grundbesitz sind folgende Grundstücke Bauerwartungsland:
Flurstück XXX der Flur XX zur Größe von 2.XXXqm eingetragen im Grundbuch von XXXX Band XX Blatt XXXX,
Flurstück YYY der Flur XX zur Größe von 2.XXXqm eingetragen im Grundbuch von XXXX Band XX Blatt XXXX.
Nachdem diese Grundstücke zu Bauplätzen ausgewiesen und verkauft worden sind, soll mein Erbe verpflichtet sein, den Verkaufserlös dieser Grundstücke abzgl. Erschließungskosten nach folgendem Schlüssel an meine anderen unten aufgeführten Kinder zu verteilen.
Wie erwähnt, sind von den 4 Kindern nur noch meine Großmutter und ihr Bruder (Alleinerbe) vorhanden.
Die Grundstücke sind bisher immer noch Ackerfläche, und auf einem ist ein Omnibusparkplatz gebaut worden.
Wenn ich es nun richtig verstanden habe, ist die Formulierung klar zu Gunsten des Bruders getroffen worden, da meine Großmutter nur nach Ausweisung von Bauland ein Anrecht auf den Verkaufserlös hätte.
Ist der Bruder überhaupt heutzutage noch verpflichtet, irgendetwas abzutreten, selbst wenn es Bauland werden würde? Gehen weitergehende Ansprüche auf die Kinder meiner Großmutter über, falls sie verstirbt?
Vielen Dank im Voraus.