Ich habe vor wenigen Tagen meine Mutter verloren, die widerum vor ca. 2 Wochen ihre Mutter verloren hat. Die Familienverhältnisse waren kompliziert. Meine Mutter war gerade dabei ihren Pflichtteil vom Erbe meiner Oma einzufordern. Sie starb allerdings bevor sie diesen erhalten hat.
Nun ist es so, dass meine Mutter ihr gesamtes Erbe an meinen Vater vererben wollte und ich dem auch nicht widersprechen werde. Die Frage ist nun aber, was mit dem Pflichtteil am Erbe meiner Oma geschieht. Geht dieser (automatisch?) an meinen Vater, als Erbe der Erbenin oder an mich als Abkömmling der Erbin über?
Ich konnte dazu leider keine klare Antwort im Internet finden und wäre für Hilfe sehr dankbar. Mir ist bewusst, dass eine Antwort keine verbindliche Rechtsberatung darstellt und wir den Fall gegebenenfalls an einen Anwalt übergeben müssen. Trotzdem wären hier Informatiuonen hilfreich, um mit meinem Vater zu klären, wer sich darum kümmert.
Erbe vor Auszahlung des Pflichtteils verstorben - Wer hat Anspruch?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Heisst das nun, die Mutter hat den Vater testamentarisch als Erben eingesetzt? "Die Mutter wollte" ist da nämlich nicht sehr informativ...
ZitatHeisst das nun, die Mutter hat den Vater testamentarisch als Erben eingesetzt? :
Ja, genau. Meine Eltern haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Ich bitte die unklare Formulierung zu entschuldigen.
-- Editiert von User am 25. Februar 2024 16:39
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Dann erbt der Vater auch den Pflichtteilsanspruch der Mutter.
Danke für die Einschätzung. Im Internet habe ich allerdings auch andere Aussagen gefunden, die sich auch stimmig anhören. Schließlich wären die Abkömmlinge meiner Mutter die Pflichtanteilsberechtigten. Da der Pflichtanteil noch nicht ausbezahlt wurde, würde der Anspruch dann eingefordert werden können. Mir ist aber auch schlüssig, das auch ein nicht ausbezahlter Pflichtteil schon Teil der Erbmasse meiner Mutter sein könnte und daher an meinen Vater ginge.
Haben sie Quellenangaben, die Ihre Ansicht stützen, damit ich mir das genauer anschauen kann?
Hier findet sich z.B. folgende Aussage:
Sterben Pflichtteilsberechtigte vor der Auszahlung der Erbschaft, so geht das Recht auf den Pflichtteil gemäß § 2303 Abs. 2 BGB auf ihre Abkömmlinge über.
Für mich würde sich das wenn allerdings eher aus Abs. 1 ergeben, was die Quelle für mich fraglicher macht.
Eine gleiche Einschätzung findet sich außerdem hier.
-- Editiert von User am 25. Februar 2024 17:14
ZitatHier findet sich z.B. folgende Aussage: :
Sterben Pflichtteilsberechtigte vor der Auszahlung der Erbschaft, so geht das Recht auf den Pflichtteil gemäß § 2303 Abs. 2 BGB auf ihre Abkömmlinge über.
Die Aussage ist schlicht falsch. Ein Blick in den § 2303 BGB zeigt auch schnell, dass dort so etwas nicht steht.
ZitatEine gleiche Einschätzung findet sich außerdem hier. :
Nein, dort steht etwas völlig anderes und die Aussage ist auch korrekt und bestätigt die Antwort#3 von @muemmel. Nachlesen kann man das in § 2317 Abs. 2 BGB.
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