Hallo liebe Community,
Entgegen des Titels ist mir bewusst, dass das Ausschlagen eines Erbes vor Todesfall prinzipiell nicht moeglich ist.
Allerdings moechte ich effektiv genau dies tun - hier meine Situation.
- In den naechsten Jahren werde ich absehbar Erbe
werden. Dieses Erbe moechte ich ausschlagen.
- Ich ziehe in den naechsten Monaten (potentiell permanent) ins Ausland.
- Eine Anreise, auch in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Todesfall, ist keine aktzeptable Loesung.
- Mein aktueller Plan sieht vor offiziell meinen Wohnsitz in Deutschland auf die Adresse meiner Eltern zu legen und diesen damit vorerst aufrecht zu erhalten.
Meine Fragen:
Gibt es spezielle Regelungen zur Erbausschlagung wenn eine gesonderte Anreise extra dafuer nicht im zumutbaren Rahmen liegt?
Wuerde dies einen Unterschied machen, falls ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe?
Alternativ: Falls ich meinen Erbanteil nach §311b (5) BGB
verschenke und die Person der ich diesen geschenkt habe ihn ausschlaegt, was wuerde passieren?
Vielen Dank fuer jegliche Hilfe,
Holger
-- Editiert fb395463-77 am 06.08.2014 19:36
-- Editiert fb395463-77 am 06.08.2014 19:37
Erbe vor Todesfall ausschlagen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo cruncc1,
Super, vielen Dank fuer die Info!
Es handelt sich leider nicht um die Eltern sondern eine entfernt Verwandte - allerdings bin ich mir sicher jeder zwischendrin wird das Erbe ausschlagen und es wird im Endeffekt bei mir landen.
Ein Verzichtsvertrag waere daher eher unangenehm.
Dass das Ausschlagen allerdings auch am Konsulat moeglich ist war mir nicht bewusst!
Das sollte dann auf alle Faelle klappen, vielen Dank!
Danke und Gruss,
Holger
-- Editiert Dreamer23 am 06.08.2014 21:06
Sorry, ich wollte noch was hinzufügen und du warst schneller - das hat sich damit erledigt.
Ein Verzichtsvertrag waere daher eher unangenehm.
... und sinnlos.
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Guten Abend,
meine erste Wahl wäre es, mit einem Rechtspfleger beim Amtsgericht (kostenlos), oder mit einem Notar zu sprechen (evtl. fallen geringe Kosten an).
Es sollte sich auch durch Voraberklärung in rechtlich zulässiger Form die Erbausschlagung erklären lassen.
Die oben genannten Stellen sagen Ihnen, wie das gemacht werden muss.
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Es sollte sich auch durch Voraberklärung in rechtlich zulässiger Form die Erbausschlagung erklären lassen
.
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Erbe wird man erst durch den Tod einer Person; da man noch gar nicht Erbe ist, kann man auch nicht ausschlagen.
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Hallo Cruunc1,
in KOllision Ihrer Meinung können rechtsverbindliche Erklärungen im Hinblick auf zukünftige Ereignisse abgegeben werden. Wie sonst könnten z. B. Patientenverfügungen möglich sein oder Testamente an sich erkkärt werden können?
Lesen der Rechtsliteratur könnte zur Findung des Ratsachverhaltes helfen.
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Lesen der Rechtsliteratur könnte zur Findung des Ratsachverhaltes helfen.
Na, dann mal los!
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quote:
in KOllision Ihrer Meinung können rechtsverbindliche Erklärungen im Hinblick auf zukünftige Ereignisse abgegeben werden.
Aber nich im Hinblick auf eine Erbausschlagung.
quote:
Es handelt sich leider nicht um die Eltern sondern eine entfernt Verwandte - allerdings bin ich mir sicher jeder zwischendrin wird das Erbe ausschlagen und es wird im Endeffekt bei mir landen.
Die 6-Monatsfrist beginnt erst, wenn Du vom Umstand erfahren hast, dass Du Erbe geworden bist. Bei der hier dargestellten Sachlage, kann es sein, dass Du davon nie erfährst. Typischerweise machen sich die Nachlassgerichte nicht die Mühe, bei einem überschuldeten Erbe nach Ausschlagung durch die nächsten Verwandten die entfernteren verwandten darüber zu informieren.
In der Praxis entsteht für Dich daher gar kein Problem.
quote:
Mein aktueller Plan sieht vor offiziell meinen Wohnsitz in Deutschland auf die Adresse meiner Eltern zu legen und diesen damit vorerst aufrecht zu erhalten.
Das ist natürlich unzulässig, wenn Du tatsächlich gar nicht dort wohnst. Außerdem würde dann auch nur eine 6-Wochenfrist gelten.
Ich weiß auch nicht, was Du Dir davon versprichst, einen Scheinwohnsitz in Deutschland aufrecht zu erhalten.
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