Erbe vor dem Erbfall ausschlagen

29. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Erbe vor dem Erbfall ausschlagen

Hallo Forum,

ich möchte gerne auf mein Erbe verzichten, da ich befürchte, es kommen zu hohe Kosten auf mich im Erbfall zu. Konkret geht es darum:

Mein Vater besitzt ein altes heruntergekommenes Haus auf das noch geringe Kreditlast liegt (ca. 10.000€) - Der Wert des Hauses ist kürzlich mit ca. 40.000€ beziffert worden.

Mein Vater besitzt durch den Tod meiner Mutter 75% des Hauses. Der Rest ist auf uns sechs Geschwister aufgeteilt.

Im Falle des Todes meines Vaters würde sicher sämtliche Arbeit der Verwaltung, evtl. Verkauf oder Abriss auf mich zukommen.


Was muss ich tun um das Erbe schon im Vorfeld auszuschlagen? Und was könnte passieren, wenn nach dem Tod meines Vaters Kosten am/ums entstehen - im Erbfall wie im Falle des Verzichtes. Wer trägt da anfallende Kosten. Von meinen Geschwistern ist keiner finanziell in der Lage etwas beizusteuern, sie leben alle von Transferleistungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8488 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zu Lebzeiten muss nur ein notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht beurkundet werden (unter Mitwirkung des "künftigen Erblassers").

Es genügt, nach dem Todd die angefallene Erbschaft form- und fristgerecht auszuschlagen.

Dann hat man mit dem Nachlass nichts mehr zu tun. Allerdings müssen die nächsten Verwandten die Bestattungskosten auch trotz Ausschlagung tragen.




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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

Wenn Dir schon jetzt ein Teil des Hauses gehört, bist Du doch am Ende in jedem Fall mit im Boot bei den Pflichten (Abriss, Verkauf, ...) und da das Erbe nicht überschuldet ist: warum willst Du das Erbe ausschlagen?

Deine Verhandlungsposition gegenüber Deinen Geschwistern verbessert sich jedenfalls sicher nicht dadurch, dass Du weniger Anteile hast als diese.

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