Ich habe schon gelesen das es da keine Reglung gibt usw.
Aber meine Frage trotzdem dazu...
Meine Frau redet seid Jahren nicht mehr mit Ihren Vater, seine Lebensgefährtin sagte mal zu meiner Frau das Sie doch das Erbe frühzeitig antreten solle, daher sind wir erst auf diese Idee gekommen...
Da es meiner Frau aber zu Blöd ist da pers. zu Fragen ob überhaupt ein Interesse bestehe diese Erbe vorzeitig auszuzahlen, wollte ich fragen ob man sowas auch über einen RA oder Notar machen kann, also Notar schreibt Vater an, mit bitte um vorzeitiges Erbe auszuzahlen.
Möglich ?
mfg
Erbe vorzeitig antreten.
9. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2006 | 23:57
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe vorzeitig antreten.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 10. November 2006 | 09:01
Von
Status: Unbeschreiblich (45516 Beiträge, 16184x hilfreich)
Anschreiben kann man den Vater natürlich, wenn man das möchte und für sinnvoll hält.
Ein Anspruch auf vorzeitiges Erbe gibt es jedoch nicht.
Wie es auf den Vater wirkt, wenn Deine Frau ihr vorzeitiges Erbe fordert und noch dazu über einen Anwalt, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde hier empfehlen, das persönliche Gespräch zu suchen und ggfls. die Chancen über einen Kontakt zur LG des Vaters auszuloten.
#2
Antwort vom 10. November 2006 | 10:54
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2900x hilfreich)
Moralisch würde ich immer sagen, den Erbverzichtsvertrag sollte der Erblasser anbieten um z.B. seine Lebensgefährtin anders absichern zu können.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
249.040
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
14 Antworten