Erbe vorzeitig auszahlen lassen

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2009 16:06:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe vorzeitig auszahlen lassen

Hallo,

wir würden uns gerne unseren Erbteil vorzeitig auszahlen lassen. Prinzipiell haben die Eltern auch nichts dagegen. Aber: Sie haben nicht flüssig. Das Erbe besteht nur aus einer kleinen Eigentumswohnung. Wie könnte man es anstellen, den Anteil zu verflüssigen? Machen Banken sowas? Den Erbteil quasi aufkaufen um dann im Erbfall an diesen Anteil zu kommen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Besten Dank und Gruß


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.12.2009 15:41:51
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.12.2009 16:06:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn Sie keine Ahnung vom Thema haben und auch die Frage nicht verstehen, dann sparen Sie sich doch einfach die Antwort.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3785x hilfreich)

´´Wie könnte man es anstellen, den Anteil zu verflüssigen? ´´

Man die Wohnung verkaufen oder belasten und kommt so zu Bargeld.

´´Machen Banken sowas?´´

Geld leihen? Wenn die Sicherheiten stimmen, immer.

´´Den Erbteil quasi aufkaufen um dann im Erbfall an diesen Anteil zu kommen? ´´

???Die Wohnung jetzt kaufen und nach dem Tod der Eltern auch noch erben??

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

1. Erben erst im Fall des Todes eines Elternteils
2. Was man erbt, hängt vom Testament der Eltern ab, erst danach könnte man konkret sagen, aus was der Erbteil besteht.

Die Eltern könnten jetzt natürlich ein Darlehen aufnehmen und als Sicherheit das Haus anbieten. Ob die Bank da mitspielt? Die wollen ja einen Grund haben.
Ein Darlehen bedingt dann eigentlich eine monatliche Ratenzahlung. Wenn die Raten nicht mehr bedient werden, kann die Bank die Sicherheit verwerten.

Wenn ich die Eltern wäre, würde ich mich nicht verschulden, weil es bedeuten könnte, dass der Überlebende womöglich wegen einer Zwangsversteigerung aus der Wohnung raus muss. Ich würde sogar den Schritt weitergehen und das Testament (Berliner Testament) so gestalten, dass erst nach dem Tod des zweiten Elternteil die Kinder ihren normalen gesetzlichen Teil erben, und wer es vorher verlangt, nur auf seinen Pflichtteil begrenzt wird.
Der Pflichtteil muss immer in bar gezahlt werden - und das könnte natürlich im bittersten Fall bedeuten, dass das Haus verkauft werden muss, um den Erben zu befriedigen.
Meine persönliche Meinung ist hier schon immer die "wie kann es sein, dass ein Ehepaar gemeinsam ein "Haus" erarbeitet" und nach dem Tod des ersten der zweite womöglich verkaufen muss.

-----------------
"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.12.2009 15:41:51
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.12.2009 16:06:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb wäre ich dankbar, wenn Sie nicht über Sachlagen urteilen würden, von denen Sie keine Ahnung haben und worum ich auch gar nicht gebeten habe.

Könnten Sie lesen wüssten Sie, dass die Eltern damit einverstanden sind (im übrigen war es sogar deren Idee).

Über kompetente Antworten auf meine Frage würde ich mich sehr freuen! :-)

-----------------
""

-- Editiert am 16.12.2009 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2362x hilfreich)

Sie haben wir kompetente und juristisch korrekte Antworten bekommen. Dass die User hier auch ihre persönlichen Meinungen dazu schreiben, damit müssen Sie leben.

Auch ich fasse gerne nochmal zusammen.

1. Sie haben solange Ihre Eltern leben KEINERLEI Anspruch auf irgendetwas, was Ihren Eltern gehört. Daraus folgt, dass die Eltern frei entscheiden können, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt etwas verschenken oder nicht.

2. Wenn die Eltern ein Darlehen aufnehmen, dann müssen sie vermutlich die Immobilie belasten und monatliche raten zahlen. Das kann im Ergebnis ja nicht sein. Die Eltern schenken dann jetzt den Betrag x, zahlen dann weiter die Raten ab und später erben die Kinder das Haus erneut ?? Das soll wohl ein Scherz sein.

Ich gehe stark davon aus, dass auch die Eltern sich der finanziellen Konsequenz nicht bewusst sind.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.12.2009 16:06:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe das Gefühl, dass ein großer Teil der User hier nicht lesen kann.

Also nochmal:
Es war die Idee der Eltern, den Erbteil schon vorab auszuzahlen. Es ist nur die Frage, wie dies geschehen soll. Und wir haben auch nicht vor, erst das Geld zu kassieren und nach deren Ableben die Immobilie zu erben! Ich habe keine Ahnung, wo ich das geschrieben haben soll??

Aber gut, entweder hat hier niemand Ahnung davon oder es gibt eben keine Möglichkeiten (eben irgendeine Bürgschaft der Bank o.ä.) außer einem normalen Darlehen.
Ich verstehe nur nicht, warum jeder meint, die persönliche Meinung sei so wichtig, dass man sie bei jeder Gelegenheit unter´s Volk bringen muss. Abgesehen davon, dass man sich nur dann eine Meinung bilden sollte, wenn man die Tatsachen kennt bzw. versteht...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12316.12.2009 15:41:51
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3785x hilfreich)

´´Es war die Idee der Eltern, den Erbteil schon vorab auszuzahlen.´´

Versuch nicht was schönzuschreiben: Aus dem zuerst gGschriebenen liest sich eindeutig, dass die vorzeitige Auszahlung keine Idee der Eltern ist:

´´wir würden uns gerne unseren Erbteil vorzeitig auszahlen lassen. Prinzipiell haben die Eltern auch nichts dagegen. ´´

Sachliche Tatsache ist hier, dass ein Kind mehr oder weniger dringend zu Bargeld kommen will und da hier alles zu Lasten der Eltern gehen würde (wenn ich schon Bürgschaft lese!!!!), will hier keine Anleitung zum finanziellen Doppelmord geben.

Geht doch gemeinsam zu einem Notar und lasst euch über Vor- und Nachteile beraten - und zwar für beide Seiten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Frage von Struppi war doch ganz einfach gestellt. Verstehe auch immer nicht, wo diese Diskussionen hinführen.

Da der Satz "Nur sterben macht Erben" passt gibts ja noch andere Lösungen:

Die Eltern könnten einen Kredit aufnehmen, die Wohnung als Sicherheit geben, nach dem Tode das Erbe ablehnen und die Wohnung in die Zwangsversteigerung laufen lassen.
Die Eltern können dir doch auch die Wohnung vererben. Du kassierst die Mieteinnahmen oder verhökerst das Ding.

Fraglich ob alte Leute am Lebensabend wirklich Sorgen über Schulden gebrauchen können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3785x hilfreich)

´´Die Frage von Struppi war doch ganz einfach gestellt. Verstehe auch immer nicht, wo diese Diskussionen hinführen.´´


zu solchen Antworten z. B.:

´´Fraglich ob alte Leute am Lebensabend wirklich Sorgen über Schulden gebrauchen können. ´´


@lankwitzer: Gibs doch zu, konntest es auch nicht lassen ;-)



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12316.12.2009 16:06:15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe keine Lust, mir hier irgendwelche Sachen unterstellen zu lassen oder unser Handeln moralisch bewerten zu lassen. Ich war in der Annahme, dies sei ein Forum, in dem es um rechtliche Hintergründe geht. War wohl eine Fehlannahme.
Es scheint, es treiben sich hier viel zu viele Halbwissende, Profilierungssüchtige mit mangelndem Selbstvertrauen und keiner Möglichkeit, im RL Bestätigung zu finden.

Aber nun gut. Dann melde ich mich eben ab und suche mir im RL eine kompetente Beratung ohne moralischen Zeigefinger!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3785x hilfreich)


´´Es scheint, es treiben sich hier viel zu viele Halbwissende, Profilierungssüchtige mit mangelndem Selbstvertrauen und keiner Möglichkeit, im RL Bestätigung zu finden.´´

Das ist dein gutes Recht! Ich hatte einfach nur das Gefühl, dass

es scheint, hier treibt sich ein unwissender, geldsüchtiger Erbinteressiert rum, mit mangelnden Kenntnissen im Erbrecht und keiner Möglicht, vorzeitig an ein sein Erbe zu kommen.

Aber jedem seine Meinung.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.846 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen