Hallo mein lebt noch und ist neu verheiratet ist es mölig sich sein erbe vorzeitig auszahlen zu lassen obwohl er es nicht möchte?
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Erbe vorzeitig auszahlen lassen?
8. November 2004
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Frage vom 8. November 2004 | 03:28
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe vorzeitig auszahlen lassen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. November 2004 | 06:12
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1084x hilfreich)
Wer lebt noch?
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 8. November 2004 | 07:38
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 767x hilfreich)
Ich deute mal das Ihr Mann noch lebt und neu geheiratet hat. Wenn Sie die "alte" Frau sind, dann kriegen Sie garnichts, was (gesetzlich )erben angeht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. November 2004 | 13:01
Von
Status: Unbeschreiblich (46704 Beiträge, 16555x hilfreich)
Auch wenn es sich nicht um den Ex-Mann, sondern um den Vater handelt, kann man sich das Erbe nicht vorzeitig gegen den Willen des Vaters auszahlen lassen.
Erben kannst Du nur im Todesfall und bis dahin kann Dein Vater (?) mit seinem Vermögen machen, was er will.
#4
Antwort vom 8. November 2004 | 18:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ich meine mein Vater
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