Erbe wg. Schulden ausschlagen

16. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
SamaraS
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe wg. Schulden ausschlagen

Hallo,

meine Oma ist vor 3 Wochen verstorben. Meine Mutter, ich und meine Schwestern haben seit ca. 2 Jahren keinen Kontakt mehr mit ihr gehabt. Sie hat zwar immer am Geburtstag geschrieben, aber wir haben uns nie gemeldet. Bis jetzt hat meine Mutter rausgefunden, dass Oma ca. 35000 Euro Miese hat (wer weiss, was noch kommt). Meine Mutter war jetzt beim Notar und hat das Erbe ausgeschlagen. Mein Onkel ist untergetaucht und nicht erreichbar. Muss ich warten bis ich vom Gericht/Notar Post bekomme zum Ausschlagen des Erbes oder wie läuft das? Und wie ist es mit meinem 3-jährigen Sohn und meinem Mann? Wie ist das mit Kindern, die wir noch wollen (bin noch nicht schwanger, kann sich aber in den nächsten Tagen ändern). Wir haben gerade frisch gebaut und selbst jedemenge Schulden. Kostet das Ausschlagen Geld? Meine Mutter meint das kostet ca. 12 Euro, stimmt das?

Viele Grüße

Gaga

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

mach dir keine sorgen, kein mensch kann dich zwingen diese schulden zu übernehmen. die ausschlagung kostet auch kein geld!

dasselbe gilt für alle deine verwandten (ausgenommen eventuelle ehepartner deiner oma)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die 6-Wochenfrist läuft, nachdem Du von dem Erbanfall erfahren hast. Du solltest also nicht auf Post vom Gericht oder Notar warten, sondern die Ausschlagung gleich vornehmen.

Du musst dann das Erbe auch für Deinen 3-jährigen Sohn ausschlagen. Dein Mann ist ohnehin nicht erbberechtigt und wird dies auch durch die ganzen Ausschlagungen nicht, so dass er nichts unternehmen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Das ist interressant mit der 6 Wochenfrist.Wir waren gerade bei einer Notarin bezüglich eines Erbscheins.Da es Unstimmigkeiten gab,fragte ich die Notarin,wie viel Zeit wir haben.Diese sagte uns 2 Jahre.Was stimmt denn nun? 2 Jahre oder 6 Wochen? Wir wollten erst einmal die Unstimmigkeiten unter uns klären und dann einen neuen Termin machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

das kann ich dir sagen
6 wochen sind richtig
bei mir ist so ein ähnlicher fall
mein mann ist gestorben und da wir aber beide die scheidung eingereicht haben, sind jetzt seine beiden minderjähirgen kinder erbberechtigt, aber da auch hier schulden sind allerdings nciht so viel wie bei euch, bin ich die jeniger die dann bezahlen müßte und das geld habe ich auch nicht

-----------------
" hast du viel so gib reichlich hast du wenig so gib das wenige vom herzen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen