Erbe wie teilen?

2. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
ps7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe wie teilen?

Zwei Geschwister, Bruder und Schwester bekommen vom Vater eine Schenkung zum Ende diesen Jahres in Form eines alten Elternhauses zugesprochen. Vater und Mutter wohnen in einem separaten, neu gebauten Haus.
Das alte Elternhaus besteht in der Parterre aus einem Ladengeschäft das noch bis März 2023 vermietet wird und aus einer Maisonettewohnung im ersten und zweiten Stock in dem seit etwa 20 Jahren die Schwester für fast umsonst wohnt und auch dort wohnen bleiben will. Der Bruder lebt woanders und zahlt eine relativ hohe Miete.
Ein Verkauf des Hauses ist erstmal nicht angedacht, vielleicht nur wenn es zu keiner Einigung kommen sollte. Eine Partei ausbezahlen ist wegen einer hohen Kreditsumme auch nicht erste Wahl.
Bleibt nur noch Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen oder eine notarielle Aufteilung des Hauses.
Was gäbe es für eine sinnvolle und gerechte Aufteilung, wenn bei einer Erbengemeinschaft die Schwester weiterhin das Haus bzw. die Wohnung bewohnt und der Bruder weiterhin woanders Miete zahlen muss?
Was wäre gerecht bei einer räumlichen Aufteilung wenn Schwester die Wohnung (120qm) bekommt und der Bruder das Ladengeschäft (60qm)?

Danke und viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3825 Beiträge, 619x hilfreich)

Zitat (von ps7):
Was wäre gerecht bei einer räumlichen Aufteilung wenn Schwester die Wohnung (120qm) bekommt und der Bruder das Ladengeschäft (60qm)?

Ist das Ladengeschäft schon wieder weiter vermietet, wenn der jetzige Pächter geht?
Kleine Geschäfte werden es immer schwerer haben, deshalb könnte auch diesem Geschäft Leerstand drohen, somit keine Miete mehr. Wurde das Risiko einkalkuliert?

Für die Wohnung der Schwester wird die ortsübliche Miete angesetzt und der Bruder erhält davon die Hälfte. Ebenso vom Ladengeschäft. Es sollten für Reparaturen Rücklagen gebildet werden.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11267 Beiträge, 4303x hilfreich)

Zitat (von ps7):
Bleibt nur noch Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen


Es gibt keine Erbengemeinschaft, wenn das Haus verschenkt wird.
Vor dem Erben kommt das Sterben....
Also, in der Familie zusammensetzen und "rechnen und planen".
Da der Notar dabei sowie Pflicht wird, sollte man das Thema mit diesem ebenfalls besprechen.

-- Editiert von spatenklopper am 02.08.2022 14:05

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#3
 Von 
ps7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Kleine Geschäfte werden es immer schwerer haben, deshalb könnte auch diesem Geschäft Leerstand drohen, somit keine Miete mehr. Wurde das Risiko einkalkuliert?

Der Mieter geht zum Jahresende aus dem Geschäft raus d.h. keine Miete mehr.

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#4
 Von 
ps7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,
Es hat sich jetzt eine Änderung ergaben. Bruder und Schwester wollen nicht mehr zu gleichen Teilen die Schenkung annehmen, da es hier zu vielen Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Der Bruder verzichtet darauf und Schwester bekommt das Haus in vollem Umfang überschrieben. Da die Schwester die Hälfte des Hauses nicht ausbezahlen kann und sie das Haus nicht verkaufen will, würden sich Bruder und Schwester wegen dem „geldwertem Vorteil" über eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von XY vertraglich einigen.

Frage 1: Welche Höhe wäre hier sinnvoll bzw. angemessen (Hauswert 350000 Euro (älteres Haus), Wohnfläche ca. 200m², kein Garten).
Die Situation ändert sich und Schwester will das Haus verkaufen. Vertraglich müsste man vorher festhalten das in diesem Fall der Verkaufspreis geteilt wird sonst wäre der Bruder ja der „Dumme" bei dieser Abmachung.

Frage 2: steht dem Bruder dann die genaue Hälfte zur Verfügung oder müsste dann die bereits geleistete Ausgleichszahlung der Schwester dem Bruder bei dem halben Verkaufspreis dann abgezogen bzw. verechnet werden?

Danke und viele Grüße

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48506 Beiträge, 17106x hilfreich)

Zitat (von ps7):
Frage 1: Welche Höhe wäre hier sinnvoll bzw. angemessen (Hauswert 350000 Euro (älteres Haus), Wohnfläche ca. 200m², kein Garten).


Es wäre wohl die Hälfte des Wertes fair. Dass das Haus älter ist, keinen Garten hat und dass ggf. die Gewerbefläche nur schwer neu zu vermieten ist, sollte dabei bereits bei der Festlegung des Hauswertes berücksichtigt worden sein.

Zitat (von ps7):
Frage 2: steht dem Bruder dann die genaue Hälfte zur Verfügung oder müsste dann die bereits geleistete Ausgleichszahlung der Schwester dem Bruder bei dem halben Verkaufspreis dann abgezogen bzw. verechnet werden?


Damit es fair bleibt müssen die bereits geleisteten Ausgleichszahlungen angerechnet werden.

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