Folgender Fall:
Vater verstorben, Haus vererbt.
Ein Erbe möchte ausgezahlt werden, Ihm stehen 25000€ zu wegen dem Haus.
Nun hatte mein Vater für meine Mutter eine Bürgschaft aufgenommen in Höhe noch offen von ca 200.000€ und für einen Bekannten in Höhe von 35000€.
Der Erbe möchte nur ausgezahlt werden und nicht bei den Bürgschaften mit unterschreiben, kann dem Erbe dafür vom Betrag in Höhe von 25.000€ etwas abgezogen werden?
Erbe wird ausgezahlt, Bürgschaften anrechnen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das Erbe besteht aus Positivem und Negativem. So ist natürlich auch die Bürgschaft das Erbe, in welche der Erbe eintritt. Fraglich ist jedoch, ob man die bzgl. der Auszahlung anrechnen kann, d.h. anteilig abziehen. Nun ja, das könnte man wohl, wenn sich der Gläubiger des Schuldners auf die Bürgschaft beruft. Derzeitig, so jedenfalls der Fall, bezahlen die Schuldner wohl fleißig, sodass von der Bürgschaft kein Gebrauch gemacht wird.
-- Editiert von AR0710 am 14.11.2018 09:13
-- Editiert von AR0710 am 14.11.2018 09:13
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung. Daher müssen sich die Erben einigen. Es gibt auch keine gesetzliche Regelung, wie man in so einem Fall umzugehen hat.
Als Miterbe würde ich jedoch die Auszahlung verweigern, wenn derjenige, der ausgezahlt werden will das Risiko der Bürgschaft nicht mittragen will.
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