Erbe zu Lebenszeit - dann Altersheim

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
kati210406
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe zu Lebenszeit - dann Altersheim

O. hat A. ihr Haus zu Lebenszeit (vor 12 Jahren) überschrieben mit Recht auf Lebenszeit dort wohnen zu bleiben. M. und T. haben Erbe ausbezahlt bekommen (vor 8 Jahren). Jetzt will A. sie ins Altersheim bringen. Wer muss zahlen, wenn Rente und Pflegegeld nicht reicht. M. und T. sind Rentner. Wie hoch ist der Selbstbehalt?
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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48650 Beiträge, 17148x hilfreich)

Schenkungen können innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.

M. und T. müssen dann zunächst einmal die Schenkung (= ausbezahltes Erbe) zurückzahlen.

Wenn das Geld dann verbraucht ist, müssen A, M. und T. enstprechend ihres Einkommens zu den Pflegekosten beitragen.

Zu den Details siehe hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9408

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