O. hat A. ihr Haus zu Lebenszeit (vor 12 Jahren) überschrieben mit Recht auf Lebenszeit dort wohnen zu bleiben. M. und T. haben Erbe ausbezahlt bekommen (vor 8 Jahren). Jetzt will A. sie ins Altersheim bringen. Wer muss zahlen, wenn Rente und Pflegegeld nicht reicht. M. und T. sind Rentner. Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Wer kann helfen?
Erbe zu Lebenszeit - dann Altersheim
28. Februar 2007
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Frage vom 28. Februar 2007 | 15:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe zu Lebenszeit - dann Altersheim
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2007 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (48650 Beiträge, 17148x hilfreich)
Schenkungen können innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.
M. und T. müssen dann zunächst einmal die Schenkung (= ausbezahltes Erbe) zurückzahlen.
Wenn das Geld dann verbraucht ist, müssen A, M. und T. enstprechend ihres Einkommens zu den Pflegekosten beitragen.
Zu den Details siehe hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9408
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