Erbe zu Lebzeiten einforden?

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
vitalo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe zu Lebzeiten einforden?

Hallo ich habe eine Frage zum Erben zu Lebzeiten !

Die Elten sind bald geschieden, ein volljähriger Sohn lebt bei der Mutter und einer ist bereits ausgezogen.

Nun ist es so da die Mutter nur einen 400 Euro Job besitzt und der Sohn einen Unterhalt von 400 Euro bekommt (und noch zur Schule geht daswegen kein Geld verdient und bei einem Nebenjob jeder Cent vom Unterhalt abgezogen wird sprich wenn der Sohn 600 Euro verdient bleiben nur 200 Euro über ) sind die finanziellen Mittel für Miete und Lebensunterhalt schwer tragbar.

Bei der Scheidung wird die Ehefrau wohl nichts bekommen , weil der Ehemann alles vorher clever gelöst hat.

Der Eheman ist sehr Vermögend und ich gebe jetzt mal eine geschätze Summe vom Grundstück und Häusern von 2.000.000 Euro an.

Ist es nun Möglich das der eine volljährige Sohn einen Pflichterbteil zu Lebzeiten Gerichtlich erzwingen kann um ein Haus zu bauen damit seine Mutter und der Sohn in diesem Haus wohnen können und auch noch Geld fürs Leben überhaben ( wie gesagt 800 Euro für Miete und Essen etc. ( Plus ca.150 Euro Kindergeld sind dann 950 )

Würde mich über vernünftige Antworten freuen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Nein das ist nicht möglich. Den Pflichtteil kann der Sohn erst bei Tod des Elternteils geltend machen.







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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Der Sohn bekommt 400 € Unterhalt. Dazu kommt noch das Kindergeld? Dann steht er doch gut da, ist versorgt. Kann sich an den laufenden Kosten (Miete, Kost) beteiligen. Ausserdem ist eine Nebentätigkeit wohl überobligatorisch. Wird nicht angerechnet. Aber, wie alpfrau schon feststellte, sollte Mami ihr Leben vielleicht mal neu sortieren. Denn auch sie ist dem Sohn zum Unterhalt verpflichtet.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#..und bei einem Nebenjob jeder Cent vom Unterhalt abgezogen wird..#
Wie kommst du darauf?

Im übrigen "erbt" man (wenn überhaupt) erst wenn jemand verstorben ist.

-- Editiert am 05.02.2011 14:25

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vitalo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, also alleine stehe ich gut da aber insgresamt ist das zusammen nicht so viel !

Ja ok meine Frage hat sich beantwortet ! Aber ich habe das so gehört das wenn ich arbeiten gehe mir jeder Euro vom Unterhalt meines Vaters abgezogen werden kann stimmt das nicht ? Weil dann wäre es kein großes Problem mehr
Und mutti sucht vollzeitjob , also sie ist nicht faul und ruht sich auf den 400 euro Job aus ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Vitalo,

quote:
Aber ich habe das so gehört das wenn ich arbeiten gehe mir jeder Euro vom Unterhalt meines Vaters abgezogen werden kann stimmt das nicht ?


Dein Einkommen könnte als überobligatorisch angesehen werden, wenn deine schulischen Leistungen nicht drunter leiden und deine Schulzeit nicht verlängert.

Warum erhält deine Mutter keinen Unterhalt?
Das Vermögen deines Vaters war vor seiner Eheschließung schon vorhanden, wurde geerbt oder in Ehezeiten erwirtschaftet?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Oliver25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Also da komm ich wohl etwas spät..

Nun, vorzeitig erben geht wohl nur, wenn der Mann (=Vater?) vorzeitig stirbt. Scherz bei Seite, das Erbrecht wird hier nichts zur Sache tun!

Anders liegt das freilich mit den Unterhaltspflichten. Diese bemessen sich nämlich nach dem Einkommen des Vaters. Dazu gehört aber keineswegs nur das laufende Erwerbseinkommen, sondern natürlich auch das Kapitaleinkommen. Wenn also besagter Vater 2 Mio Vermögen besäße, so ließen sich daraus Kapitaleinkommen in beträchtlicher Höhe ableiten. Der Rest wäre eine Frage der Beweisbarkeit, allenfalls kombiniert mit den Interessen des Finanzamtes..

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