Guten Morgen zusammen
Erstmal vielen Dank an alle, die hier ihre Zeit opfern um zu helfen.
Ich habe ein Problem, bei dem ich mal eine Bewertung und gegebenenfalls Lösungsvorschläge benötige.
Ich versuche es kurz zu halten:
Der Vater hat 1986 mit einem Partner ein Mehrfamilienhaus (11Partein) mit innenliegendem Schwimmbad gebaut.Das Schwimmbad befindet sich in einer GbR und jeder hielt 50%.Das Schwimmbad durfte nur durch diese 2 Parteien genutzt werden.
2004 wurden die Anteile an die jeweiligen Frauen überschrieben.
2005 verstarb einer der Partner, 2014 der andere,so daß die Frauen noch da waren. 2021 verstarb dann eine der Frauen.
Das Schwimmbad wird seit 2016 nicht mehr genutzt, da unkontrolliert Wasser verloren wurde. Schadstelle wurde nicht gefunden.
Stand jetzt ist eine der Wohnungen im Erbe vorhanden(Erbengemeinschaft) und, wenn ich das richtig verstehe auch das Schwimmbad.
Fragen:
Wird die Erbengemeinschaft automatisch Gesellschafter der GbR, wenn die Eltern verstorben sind?
50%des Schwimmbades hält ja die Frau des ehemaligen Gesellschafters, aber wer hält die restlichen 50%?
Wenn ja, wie kommt man da wieder raus?
Was passiert mit dem Schwimmbad, wenn die Gbr aufgelöst wird?
Ich hoffe ich habe nicht zu viel durcheinander geschrieben und mir kann jemand dabei helfen diese Situation zu bewerten.
Bei Fragen bitte gerne melden.
Vielen Dank und einen schönen Tag
Erbe/Schwimmbad/GbR/Erbengemeinschaft
18. März 2023
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Frage vom 18. März 2023 | 10:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe/Schwimmbad/GbR/Erbengemeinschaft
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#1
Antwort vom 18. März 2023 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16039x hilfreich)
ZitatWird die Erbengemeinschaft automatisch Gesellschafter der GbR, wenn die Eltern verstorben sind? :
Das ist denkbar, hängt aber letztlich von den Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag ab.
ZitatWenn ja, wie kommt man da wieder raus? :
Verkaufen oder verschenken.
ZitatWas passiert mit dem Schwimmbad, wenn die Gbr aufgelöst wird? :
Das, was die GbR im Auflösungsvertrag dazu vereinbart hat.
#2
Antwort vom 18. März 2023 | 15:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erstmal für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.
Ich habe noch etwas in Erfahrung bringen können :
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag und damit eine von § 727 BGB abweichende Regelung nach dem Tod eines Gesellschafters wurde nicht vereinbart.
Die Erbengemeinschaft ist damit Liquidationsgesellschafter der Abwicklungsgesellschaft GbR geworden.
Bedeutet das nun, das man automatisch in dieser GbR ist?
Was passiert, wenn Frau des ehemaligen Gesellschafters unsere Anteile nicht kaufen möchte oder auch nicht geschenkt haben möchte?
Kann man dann überhaupt die Erbengemeinschaft auflösen?
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 18. März 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (109562 Beiträge, 38320x hilfreich)
ZitatWas passiert, wenn Frau des ehemaligen Gesellschafters unsere Anteile nicht kaufen möchte oder auch nicht geschenkt haben möchte? :
Dann bleibt man darauf sitzen.
ZitatKann man dann überhaupt die Erbengemeinschaft auflösen? :
Normalerweise ja.
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