Erbe/Vermächtnis

17. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)
Erbe/Vermächtnis

Hallo -
so richtig ist mir nicht klar was der Unterschied ist zwischen Erbe und Vermächtnis ?

Kann mir jemand weiterhelfen mit einer Antwort ?
Gruss Vienna

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1080x hilfreich)

Ein Vermächtnis ist ein Teil der Hinterlassenschaft, den der Erblasser aus der Erbmasse herausnimmt und einer anderen Person (oder Institution) übereignet.
Beispiel: "Mein Sohn soll mein gesamtes Vermögen erben, meiner Krankenschwester vermache ich das Guthaben von €... auf meinem Sparbuch".
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Gruss Vienna

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#3
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich hätte noch eine Frage :
Beispiel von Ikarus :
Das Vermächnis ist nicht auf einem Sparbuch, sondern wird im Grundbuch eingetragen. Kann das so einfach wieder gelöscht werden wenn der Erblasser es sich anders überlegt ?

Gruss Vienna

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1080x hilfreich)

Ja, solange der zukünftige Erblasser lebt, kann er sowohl ein Testament als auch ein
Vermächtnis so oft ändern, wie er will.
Also seid schön lieb zu ihm!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Bin ich doch immer !
War übrigens nur Interesse, habe keinen Erbonkel o-ä mehr.
Danke für die Antwort.
Gruss Vienna

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1080x hilfreich)

Ich gönne Dir von Herzen einen Erbonkel!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46201 Beiträge, 16396x hilfreich)

Das Vermächtnis selbst kann auch nicht im Grundbuch eingetragen sein, sondern nur im Testament.

Auch bezüglich des Sparbuches wird das Vermächtnis nicht in das Sparbuch eingetragen, sondern steht ebenfalls im Testament.

Jemand, der ein Vermächtnis erhält, bekommt keinen Erbschein. Er kann also nicht zur bank gehen und das Sparbuch einlösen, sondern er muss zunächst das Sparbuch von der Erben einfordern.

Und wenn ein Vermächtnis den Großteil des Nachlasses einnimmt, dann wird es doch wieder zum Erbe.

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#8
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo hh-
Fall :
vorweggenommene Erbfolge :
Kind 1 ist Erbe,
Kind 2 wird samt seiner Abkömmlinge mit einem Vermächtnis bedacht in Höhe von...,
als Grundschuld gesichert.
Zahlbar nach dem Tod des Letztlebenden.
So wäre es genauer.

Hallo Ikarus, Du bist so gut zu mir, danke.
Gruss Vienna

-- Editiert von Vienna am 18.02.2005 07:38:56

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46201 Beiträge, 16396x hilfreich)

@vienna
ok, an eine solche Konstellation hatte ich jetzt nicht gedacht.

Das ist aber auch ein Spezialfall eines Vermächtnisses.

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