Erbe..Vermächtnis

30. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)
Erbe..Vermächtnis

Es geht nur um eine Verständnisfrage.
Mal angenommen es geht um zwei Kinder des Erblassers. Der Nachlass besteht aus einer Immobilie im Wert von 500.000 und aus einem Konto mit 500.000. Wenn ich einem Kind die Immobilie in Form eines Vermächtnisses vermache und dem anderen Kind als Alleinerbe das Konto vererbe, hatt dann das mit dem Vermächtnis bedachte Kind noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil? Eshat ja nichts geerbt, oder sehe ich das falsch?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8239 Beiträge, 4558x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Mal angenommen es geht um zwei Kinder des Erblassers. Der Nachlass besteht aus einer Immobilie im Wert von 500.000 und aus einem Konto mit 500.000. Wenn ich einem Kind die Immobilie in Form eines Vermächtnisses vermache und dem anderen Kind als Alleinerbe das Konto vererbe, hatt dann das mit dem Vermächtnis bedachte Kind noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil? Eshat ja nichts geerbt, oder sehe ich das falsch?

Was soll denn mit dem Testament "erreicht" werden?

Einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) hat man, wenn man enterbt wurde. Hier erhält jedes Kind die Hälfte des Nachlasses. Es gibt daher keinen Pflichtteilsanspruch.

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Danke cruncc für die Info. Mir war nicht klar, dass ein Vermächtnis auch wie ein Erbe behandelt wird.
Es war nur ein Beispiel um dies fest zu stellen. D.h. der Bruder als Vermächtnisnehmer kann keinen Pflichtteil fordern, außer wenn das Vermächtnis kleiner als der Pflichtteil wäre.

Signatur:

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#3
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Danke cruncc für die Info. Mir war nicht klar, dass ein Vermächtnis auch wie ein Erbe behandelt wird.
Es war nur ein Beispiel um dies fest zu stellen. D.h. der Bruder als Vermächtnisnehmer kann keinen Pflichtteil fordern, außer wenn das Vermächtnis kleiner als der Pflichtteil wäre.


Nein, ein Vermächtnisnehmer wird nicht wie ein Erbe behandelt. Derjenige ist tatsächlich enterbt. Aaaaaaber er kann seinen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Macht er das nicht, hat er nur einen Pflichtteilsanspruch in der Höhe wie das Vermächtnis nicht den Pflichtteilsanspruch deckt.

Ergibt sich aus § 2307 BGB.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8239 Beiträge, 4558x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Danke cruncc für die Info. Mir war nicht klar, dass ein Vermächtnis auch wie ein Erbe behandelt wird.

Das hast du falsch verstanden.
Zitat:
D.h. der Bruder als Vermächtnisnehmer kann keinen Pflichtteil fordern, außer wenn das Vermächtnis kleiner als der Pflichtteil wäre.

Richtig.
Zitat (von aspergius):
Wenn ich einem Kind die Immobilie in Form eines Vermächtnisses vermache und dem anderen Kind als Alleinerbe das Konto vererbe,

Von einer Formulierung im Sinne von "Ich setze Kind XY als Alleinerbe ein und vererbe ihm mein Konto" rate ich dringend ab.

-- Editiert von User am 2. August 2023 13:35

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3762 Beiträge, 600x hilfreich)

Und wenn ein Vermächtnisnehmer stirbt und es ist kein Ersatzvermächtnisnehmer angegeben, dann bekommt der Erbe alles.
Beim Erbe geht an die Nachkommen, bei einem Vermächtnis ist dies nicht der Fall.

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