Erben + Pflichteil

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)
Erben + Pflichteil

Der leibliche Vater meiner Schwester ist am 13.7.2010 gestorben. Sie wurde gestern erst informiert.
Sie ist das einzige Kind, er hat nicht mehr geheirstet. Ich sehe folgendes Problem:
Er kommt aus einer Familie mit 6 Kindern, die sich ein Haus teilen. Jeder hat eine Anteil geerbt.
Ich habe ihr gesagt, sie soll sich beim Gericht kundig machen, ob es ein Testament gibt. Er lebte in Aachen. Das Haus steht in Herten. Kann sie auch Informationen vom Grundbuchamt bekommen?
Entweder hat er noch den Anteil am Haus gehabt, oder hat ihn sich auszahlen lassen, Das weiß keiner. Er hat ein Lebensgefährtin, die keinerlei Infos dazu macht!
Wie kann sie Ansprüche geltend machen? Wie lange hat sie Zeit?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 440x hilfreich)

Deine Schwester ist Einzelkind? Also irgenwie kann ich das nicht so recht glauben. ;)

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#2
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Ja, sie ist die einzige tochter oder besser das einzige Kind von ihm. Sie hat von seiner Seite aus keinerlei Geschwister! Das ist Fakt. Daher fragt sie was sie machen soll. Sie ist gerade nicht so drauf, das sie rumfragt! Der Schock sitzt bei ihr.
Ich sehe alles mit Abstand.

Nur mich und ich habe keinerlei Ansprüche, da ich nicht die leibliche Tochter bin und auch nicht von ihm adoptiert worden bin. Wir haben die gleiche Mutter.


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#3
 Von 
almutweber
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

als leibliche Tochter ist sie erbberechtigt und hat daher einen Auskunftsanspruch. Sie muss diesen beim Nachlassgericht anmelden. Wenn sie vom Gericht als Erbin angeschrieben wird, indem sie vielleicht sogar im besten Falle das Testament erhält, hat sie 6 Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Lebensgefährtin ist keine natürliche Erbin. Vater kann ihr nur per Testament z.B. im Vermächtnis etwas zugedacht haben. Da ihr nicht wisst, wie diese Frau drauf ist, sollte die Tochter sich auf jeden Fall sofort beim Nachlassgericht melden. Das Erbe ist genau alles das, was zum Todeszeitpunkt vorhanden war. Doch das muss ja auch beweisbar festgestellt werden, wenn Tochter ihre Ansprüche durchsetzen will.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

#als leibliche Tochter ist sie erbberechtigt und hat daher einen Auskunftsanspruch. Sie muss diesen beim Nachlassgericht anmelden.#
Nein, das muss sie nicht.

Vom NG erhält man keine Auskunft über den Umfang des Nachlasses.

#Wenn sie vom Gericht als Erbin angeschrieben wird, indem sie vielleicht sogar im besten Falle das Testament erhält, hat sie 6 Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.#
Sollte kein Testament vorhanden sein, wird sie auch keine Benachrichtigung vom NG erhalten. Da sie bisher keine Benachrichtigung erhalten hat, ist entweder kein Testament vorhanden oder dem NG ist nicht bekannt, dass eine Tochter vorhanden ist.

Desweiteren muss man ein Erbe nicht annehmen,das geschieht ggf. "automatisch".



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#5
 Von 
almutweber
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Ausschlagen eines Erbes geschieht aber nicht automatisch!!! Außerdem wird das Testament nicht unmittelbar nach dem Tode des Erblassers verschickt, sondern es liegen durchaus viele Monate dazwischen! Wenn der Mann im Juli gestorben ist, muss das Testament noch längst nicht eröffnet sein! Ich habe niemals behauptet, dass das Nachlassgericht Auskunft über den Umfang des Nachlasses gibt!

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#6
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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