Hallo
stehe das 1. mal davor,etwas zu erben,mein Vater ist verstorben,und noch ein Sparbuch vorhanden,eine Erbschein gibt es nicht,weil die Summe zu klein ist,laut Amtsgericht hätte die Bank das Guthaben ohne Einverständniserklärung von meiner Schwester und mir nicht auzzahlen dürfen,hat es aber doch gemacht,was kann ich machen,um das rückgängig zu machen?habe keinen Kontakt zu meinen Geschwistern,habe erst durch das Vormundschaftsgericht erfahren,das mein Vater gestorben ist,vor 2 Jahren ist meine Mutter gestorben,da habe ich überhaupt kein Schreiben vom Amtsgericht bekommen,weiß daher auch nicht,ob ich da auch hätte was erben können,wie kann ich das erfahren?oder ist das schon verjährt?
Erben - Bank hätte Sparbuch Guthaben ohne Einverständniserklärung nicht auszahlen dürfen
9. Januar 2007
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Frage vom 9. Januar 2007 | 11:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben - Bank hätte Sparbuch Guthaben ohne Einverständniserklärung nicht auszahlen dürfen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2007 | 00:00
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 43x hilfreich)
Guten Abend,
ein Erbrecht nach der Mutter ist nicht verjährt. Ob es etwas zu erben gab, müssen Sie durch Recherche in Ihrer Familie und ggf. durch Nachfrage bei der Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes herausfinden (diese bekommen Mitteilungen von den Banken).
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