Erben Finden - Woher weißt ein Notar dass sein Mandant erstorben ist?

1. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
erichma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Erben Finden - Woher weißt ein Notar dass sein Mandant erstorben ist?

Hallo,

Gibts in deutschland ein Datenbank wo alle Notaren und Anwälte oder Gerichte die Testamente eingetragen werde.

ein Beispiel: Woher weißt ein z.B. Notar das sein Mandant der bei Ihn ein Testament gemacht hat, verstorben ist!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Gibts in deutschland ein Datenbank wo alle Notaren und Anwälte oder Gerichte die Testamente eingetragen werde.#
Nein, das läuft über die Benachrichtigung des Geburtsstandesamt. Bei im Ausland Geborenen gibt es eine Testamentskartei beim Amtsgericht Schöneberg.

Zum 01.01.2012 soll ein zentrales Testamentsregister eingeführt werden.

#ein Beispiel: Woher weißt ein z.B. Notar das sein Mandant der bei Ihn ein Testament gemacht hat, verstorben ist!#
Gar nicht, da er ein Testament immer in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht geben muss.

Wenn er einen Erbvertrag beurkundet hat, wird er vom Geburtsstandesamt benachrichtigt, dass der Testierer verstorben ist. Er wird dann den Erbvertrag dem zuständigen Nachlassgericht übersenden.

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#2
 Von 
erichma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Aha, das heißt, das alle Testamente vom Notar zum Geburtsstandesamt gesendet werden und alle Todesscheine nur vom Geburtsstandesamt Ausgegeben werden!

oder?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

>Erben Finden
Aha, das heißt, das alle Testamente vom Notar zum Geburtsstandesamt gesendet werden und alle Todesscheine nur vom Geburtsstandesamt Ausgegeben werden!
Nein, das Testament wird beim zuständigen Amtsgericht in die amtliche Verwahrung gegeben. (Hatte ich bereits geschrieben)

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt.

Der Tod wird beim Geburtsstandesamt vermerkt, dieses wiederum benachricht das Amtsgericht, bei dem das Testament verwahrt ist. Dieses wird eröffnet und an das zuständige Nachlassgericht am Sterbeort übersandt.

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