Erben-Grundbuch-Verkauf

26. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
tschuby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben-Grundbuch-Verkauf

Hallo ,


mein Schwiegervater ist verstorben.Im Grundbuch stehen er und meine Frau
als Besitzer eines Grundstückes mit Mehfamilienhaus Wert Ca.250.000 €.
Dieses war uns nicht bekannt.
Wir hatten wegen Streitigkeiten 11 Jahre keinen Kontakt.
Das Objekt ist mit ca.170.000 € belastet.Darlehen, welche Schwiegervater
und Schwiegermutter auf den Besitz aufgenommen haben.
Meine Frau steht nicht als Bürge da und hat a:von den Darlehen nichts gewusst.
und b:auch nichts in der Richtung unterschrieben und erlaubt.

Die Schwiegermutter will (muss) das Objekt verkaufen wozu meine Frau
eine Unterschrift bei einer Bank leisten soll.Der Bankmensch ruft täglich an
und möchte sie zur Unterschrift überreden.
Unterlagen darüber schickte er uns ,trotz Zusage bislang nicht zu.

Nun bietet er 3-5 tausend € für eine schnelle Unterschrift.

Klingt alles sehr "windig", wie soll man sich verhalten, welchen Fehler sollte
man nicht begehen?
Unterschrieben wird erstmal nichts.

Für Anregungen und Tipps sehr Dankbar
Grüsse

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tschuby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Nachtrag zur Sache

Der Banker hat uns in einem Telefongespräch gesagt(gedroht)
wenn meine Frau nicht in dieser Woche unterschreibt wirds zwangsversteigert
und sie gehe in diesem Fall leer aus.

Ich habe ein so Gefühl:Will man meine Frau hier mächtig verarschen?

Grüsse

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2462x hilfreich)

Na im Grundbuch wird doch ne Grundschuld stehen. Da der Kredit nicht bedient werden kann ist er wohl gekündigt. Dann muss man (Erben) das Geld aus der Grundschuld zurückzahlen. Macht man das nicht wird die Hütte versteigert und es entstehen viele Kosten und ein geringerer Verkaufspreis.

Deine Frau besitzt ein Anteil einen Haus - Grundschuld.

Man muss übrigens nix bei der Bank unterschreiben sondern beim Verkauf bei einem Notar. Falls man das Erbe annimmt sollte man sich mit den Erben dazu einige das Haus selber zu verkaufen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7866 Beiträge, 4452x hilfreich)

#mein Schwiegervater ist verstorben.Im Grundbuch stehen er und meine Frau
als Besitzer eines Grundstückes mit Mehfamilienhaus Wert Ca.250.000 €.
Ich nehme an, dass deine Frau Miterbin der Mutter wurde.

#Meine Frau steht nicht als Bürge da und hat a:von den Darlehen nichts gewusst.
und b:auch nichts in der Richtung unterschrieben und erlaubt.#
Wenn deine Frau Miterbin der Mutter ist, "erbt" sie auch die anteiligen Schulden.

#Die Schwiegermutter will (muss) das Objekt verkaufen wozu meine Frau
eine Unterschrift bei einer Bank leisten soll.#
Wenn deine Frau Miteigentümerin ist, ist es mit einer Unterschrift bei der Bank nicht getan! Sie muss den Kaufvertrag beim Notar mitunterschreiben.

#Ich habe ein so Gefühl:Will man meine Frau hier mächtig verarschen?#
Das sehe ich nicht so. Es ist in jedem Fall besser, sich auf einen freihändigen Verkauf zu einigen, als das Haus zur Zwangsversteigerung zu bringen.

Nochmal: wenn Schulden da sind, sind diese anteilig auf deine Frau übergegangen. Dass deine Frau nichts von dem Darlehen wusste, spielt keine Rolle!


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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2462x hilfreich)

Sie kann das Erbe aber auch ausschlagen, dann hat Sie die Schulden nicht direkt, aber indirekt via Grundschuld auf dem Haus, dessen Eigentümer Sie ist.

Sie ist ja einerseits selbst Eigentümer und andereseite Teilhaber der Erbengemeinschaft.

Ich würde mal prüfen wieviel bereits bezahlt wurde an dem Haus und was es reel wert ist.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7866 Beiträge, 4452x hilfreich)

#Ich nehme an, dass deine Frau Miterbin der Mutter wurde.#
Sorry, ich meinte natürlich, dass sie Miterbin des Vaters wurde.


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#6
 Von 
tschuby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten,

das Erbe ist noch nicht angetreten.Die Schwiegereltern haben ein sogenanntes
Berliner Testament hinterlegt und sich gegenseitig als Erben eingsetzt.Danach
soll es meine Frau erben.Ins Grundbuch kann sie eigentlich nur durch die vorherige
Besitzerin des Objekts gelangt sein.Es war im Besitz ihrer Grosstante welche
verstarb bevor meine Frau volljährig war.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46645 Beiträge, 16539x hilfreich)

Die bisherigen Antworten bezogen sich auf den Fall, dass Deine Frau durch den Tod Deines Schwiegervaters in das Grundbuch gekommen ist.

Da Deine Frau aber wohl durch einen anderen Erbfall in das Grundbuch gekommen ist, sieht es ein wenig anders aus.

quote:
Die Schwiegermutter will (muss) das Objekt verkaufen wozu meine Frau
eine Unterschrift bei einer Bank leisten soll.


Wieso bei der Bank? Ein Verkauf wird beim Notar abgewickelt. Ohne die Unterschrift Deiner Frau auf dem Kaufvertrag kann Deine Schwiegermutter gar nichts verkaufen. Wenn die Bank eine Unterschrift haben möchte, dann kann es eigentlich nur um das Darlehen oder die Grundschuld gehen, nicht jedoch um den Verkauf.

Es ist mir daher völlig unklar, wofür genau die Bank eine Unterschrift von Deiner Frau haben möchte. Das solltest Du zunächst einmal klären, damit wir hier nicht in wilde Spekulationen verfallen müssen.

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#8
 Von 
tschuby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

wir warten ja schon 2 wochen auf ein Schriftstück der Bank,welches
schon verschickt sein soll,um zu sehen was und wofür wir die Unterschrift
leisten sollen.
Das lässt uns ja an der ganzen Geschichte zweifeln.Man wird täglich
mehrfach angerufen,wir sollen mal zur Bank kommen und unterschreiben,
nur die sind nicht in der Lage uns Unterlagen zu schicken mit denen man
Licht ins Dunkel bringen kann.Es liegt nicht in unserem Sinne das man hier
in Spekulationen verfällt, nur im Moment verfügen wir nicht über mehr
Informationen. Wenn sich das ändert werde ich hier auch mehr infos einstellen.

Danke nochmal für eure Beiträge

Grüsse

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