Erben & Hartz 4

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kaima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben & Hartz 4

Hallo,

wir haben folgendes Problem.
Die Mutter meiner Freundin soll das Haus ihrer Mutter (der Oma meiner Freundin), welche letzte Woche verstorben ist, erben. Die Mutter wohnte bisher schon mietfrei in dem Haus. Sie bekommt momentan Hartz 4. Was passiert wenn sie das Haus erbt? Bekommt sie dann noch Hartz 4 oder muss sie das Haus dann verkaufen? Muss sie Erbschaftssteuer zahlen? Was wäre, wenn meine Freundin das Haus erbt und ihre Mutter weiterhin mietfrei darin wohnt?

Vielen Dank schon im voraus!

Viele Grüße

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Erbschaftsteuer muss sie nicht zahlen, es sei denn es handelt sich um eine sehr teure Villa.

Ob das Haus als Erbschaft dann als Einkommen angerechnet oder ob die Mutter wie eine Eigenheimbesitzerin behandelt wird, solltest Du im Forum für Sozialrecht in Erfahrung bringen.

Wenn die Mutter das Erbe ausschlägt und damit Deine Freundin das Haus erbt, dann kann es sein, dass Erbschaftsteuer anfällt, da die Freibeträge für Enkel deutlich niedriger sind, als die für Kinder.

Welchen Einfluss das auf Hartz IV hat, kann ich nicht sagen.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Zu klären ist, ob das Haus als sogenanntes "Schonvermögen" unberücksichtigt bleibt.

Geregelt ist das in § 12 Abs. 3 SGB II :

"(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

1.
angemessener Hausrat,
2.
ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
3.
vom Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige oder sein Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,
4.
ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
5.
Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
6.
Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde."

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wieviele m² hat das Haus? Wie groß ist das Grundstück?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kaima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die genaue Größe des Hauses liegt mir momentan leider nicht vor. Es hat 2 Stochwerke, die zusammen mindestens 130 m² haben. Sie bewohnt zwar nur ein Stockwerk, dies würde aber wahrscheinlich keine Rolle spielen, wenn sie das Haus erbt? Wie groß ist die "angemessene" Größe?

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