Erben Kinder meines Partners von mir wenn wir verheiratet sind ????

15. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nicola1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben Kinder meines Partners von mir wenn wir verheiratet sind ????

Hallo, ich habe schon viel hin und her gelesen jedoch ist jeder Fall anders.

Bei mir ist es so das mein Partner und ich heiraten möchten, wir haben keine gemeisamen Kinder und möchten auch keine. Er hat jedoch 2 Kinder aus erster Ehe und noch ein weiteres uneheliches Kind.
Wenn mein Partner/Mann irgendwann stirbt und ich mal angenommen auch 5 Jahre später, erben seine Kinder dann automatisch auch etwas von mir oder wie ist das rechtlich gesehen geregelt ?!?!

Bin für jede Info und Tips dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Sofern man kein Testament errichtet hat, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Wäre er der Erstverstorbene würdest du zur Hälfte und seine drei Kinder zusammen zur anderen Hälfte erben. Bei deinem Tod wiederum haben seine Kinder keine Ansprüch. Erben wären deine Eltern /Geschwister.

Die gewünschte Erbfolge kann man in einem Testament bestimmen. Ansprechpartner wäre ein Notar. Bei einem notariellen Testament benötigt man später keine Erbscheine, insoweit sind gleichen sich die Kosten in etwa aus.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Erbberechtigt sind auch in einer Ehe nur leibliche Kinder.

Wenn Du zuerst stirbst, dann erbt Dein Mann von Dir 75% und die anderen 25% gehen an Deine Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen. Das was Dein Mann von Dir geerbt hat, vererbt er mit seinem Tod an seine Kinder.

Wenn Dein Mann jedoch zuerst verstirbt, dann vererbst Du Dein Vermögen einschließlich des Erbteils, das Du von ihm geerbt hast an Deine leibliche Verwandtschaft, nicht jedoch an seine Kinder.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von hh):


Wenn Du zuerst stirbst, dann erbt Dein Mann von Dir 75% und die anderen 25% gehen an Deine Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen. Das was Dein Mann von Dir geerbt hat, vererbt er mit seinem Tod an seine Kinder..


hh, Geschwister, Nichten und Neffen haben doch keinen Pflichtteilanspruch? Zumindest ist es so in meiner Erinnerung. Und wenn sie ihren Mann in einem Testament zum Alleinerben einsetzt, was bekämen dann die Eltern, sofern sie noch leben würden?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
hh, Geschwister, Nichten und Neffen haben doch keinen Pflichtteilanspruch?

Richtig, allerdings hat hh die gesetzliche Erbfolge beschrieben. Du verwechselst die gesetzliche Erbfolge mit dem Pflichtteilsanspruch.
Zitat:
Und wenn sie ihren Mann in einem Testament zum Alleinerben einsetzt, was bekämen dann die Eltern, sofern sie noch leben würden?

Die Eltern hätten einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8. Falls die Eltern vorverstorben sind, gehen die restlichen Verwandten leer aus.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html



-- Editiert von cruncc1 am 16.09.2018 11:09

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