Hallo.
Mein Vater hatte eine arbeitnehmerfinazierte Pensionskassenversorgung abgeschlossen. Dort hatte er seine Mutter als Auszahlungsberechtigte eingetragen im Falle seines Todes. Da seine Mama aber auch schon verstorben ist, soll nun - laut Versicherung - die Summe an seine Exfrau ausbezahlt werden. Ist das rechtens, dass die leibliche Tochter, die ja momentan auch alle Kosten trägt, nicht berücksichtigt wird, sondern die Exfrau?
LG
Erben Pensionskasse
4. Dezember 2020
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Frage vom 4. Dezember 2020 | 13:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben Pensionskasse
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2020 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (46335 Beiträge, 16435x hilfreich)
Zitat:nun - laut Versicherung - die Summe an seine Exfrau ausbezahlt werden.
Und womit begründet die Versicherung dieses Vorgehen?
#2
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 08:59
Von
Status: Bachelor (3197 Beiträge, 503x hilfreich)
Vermutlich waren sie beim Abschluss des Vertrages noch verheiratet und der Vater gab die Ehefrau als Ersatzerbin an. Und nach der Scheidung wurde es nicht geändert.
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 09:28
Von
Status: Unbeschreiblich (46335 Beiträge, 16435x hilfreich)
Zitat:Vermutlich waren sie beim Abschluss des Vertrages noch verheiratet und der Vater gab die Ehefrau als Ersatzerbin an.
Nach meiner Erfahrung wäre es schon sehr ungewöhnlich, wenn ein verheirateter Mann seine Mutter als Bezugsberechtigte angibt und die Ehefrau nur als Ersatzbezugsberechtigte.
Daher sollte man so etwas nicht einfach vermuten.
#4
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 13:02
Von
Status: Bachelor (3197 Beiträge, 503x hilfreich)
Zitat:Zitat:Vermutlich waren sie beim Abschluss des Vertrages noch verheiratet und der Vater gab die Ehefrau als Ersatzerbin an.
Nach meiner Erfahrung wäre es schon sehr ungewöhnlich, wenn ein verheirateter Mann seine Mutter als Bezugsberechtigte angibt und die Ehefrau nur als Ersatzbezugsberechtigte.
Daher sollte man so etwas nicht einfach vermuten.
Ersetze -vermutlich- in "Es könnte sein".
Ein Nachbar ließ seine Freundin eintragen und nicht die Ehefrau. Man weiß nie, welche Gründe für solche Entscheidungen ausschlaggebend sind.
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