Der leibliche Vater meines Mannes ist vor 20 Jahren verstorben.
Die Mutter war nicht mit ihm verheiratet. Sie heiratete einen anderen Mann, der bei der Eheschliessung meinen Mann einbenannte, nicht adoptierte.
Ein 2., eheliches,Kind kam, mein Mann nennt ihn "Stiefbruder".
Mittlerweile sind Mutter und (Stief)Vater verstorben. Übrig sind mein Mann, ich (logisch irgendwie...),mein Sohn aus 1. Ehe der adoptiert werden soll, der Stiefbruder meines Mannes und seine 2 Kinder. Das nach der Adoption-mein-unser-Sohn erbt ist klar, auch ich als Ehefrau. Aber wie verhält es sich mit dem Stiefbruder und seinen Kindern? Welches Recht steht ihnen zu? Vielleicht hat ja jemand einen Rat. Danke
Erben Stiefkinder und Nachkommen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Xines,
habe mir gerade mal ne Skizze gemacht zu dem geschilderten Familienclan
Ich nehme an, die Frage, wer was nach dem Tod des leiblichen Vaters ihres Mannes und seiner Frau erbt ist schon geklärt. Geerbt haben sollte Ihr Mann und sein "Stiefbruder" oder auch Halbbruder genannt. Dabei ist ihr Mann als nichteheliches Kind aber etwas benachteiligt gewesen, da erst 1998 die nichtehelichen mit den ehelichen Kindern gleichgestellt wurden.
Was passiert nun, wenn Ihr jetziger Mann verstirbt? (gesetzliche Erbfolge)
Sie erben die Hälfte und ihr gemeinsamer Sohn sowie ihr alleiniger Sohn (wenn schon von ihrem Mann adoptiert) erben je ein Viertel.
Der Halbbruder Ihres Mannes würde nur dann erben, wenn auch sie und ihre beiden Söhne nicht mehr leben würden (und ihre Söhne noch keine Nachkommen haben). Die Kinder des Halbbruders würden erst dann erben, wenn auch der Halbbruder verstirbt.
Klingt alles ziemlich durcheinander - sollte nochwas unklar sein, dann einfach nochmal nachfragen.
Gruß MCNeubert
Hi MC Neubert,
danke!!! Das hat mir schon weitergeholfen.
Gruss Xines :-)
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