Erben / Überschreiben mit Wohnrecht / Überschreiben mit Niessbrauch

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
gusel1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Erben / Überschreiben mit Wohnrecht / Überschreiben mit Niessbrauch

Hallo an alle!

Ich könnte mal einen guten Rat gebrauchen und stelle mich mal kurz vor:

Ich wohne in meinem Elternhaus. Das Haus ist ein relativ großes Einfamilienhaus mit einem Eingang. Das ganze Grundstück hat ca. 4000m2. Im Erdgeschoss wohnt mein Vater(85 Jahre und "schwierig"; meine Mutter ist leider schon lange verstorben). Im Obergeschoss wohne ich. Jeden Dienstag und jedes zweite Wochenende habe ich hier meinen Sohn(15 Jahre). Meine Noch-Frau ist letztes Jahr ausgezogen. Die Scheidung wird noch dieses Jahr über die Bühne gehen.
Ich bin in einer neuen Beziehung und werde nächstes Jahr mit meiner neuen Partnerin(hat auch ein Kind) zusammen ziehen. Wir ziehen jedoch nicht in mein Elternhaus, da die obere Etage zu klein für alle ist. Mein Vater will in seinem Haus bis zum bitteren Ende leben. Ist auch sein gutes Recht und sei ihm gegönnt.

Meine Eltern hatten noch ein zweites Haus. Das ist vor Jahren an meine Schwester übertragen worden.
Mein Elternhaus will mein Vater mir nun "geben" jetzt oder irgendwann.

Jetzt stellt sich die Frage was in meiner Situation Sinn macht:

1.) Das Haus überschreiben mit Wohnrecht für meinen Vater im Erdgeschoss?

Hier wäre ich der Eigentümer bekäme sämtliche Rechnungen und müsste mit meinem Vater eine Nebenkostenabrechnung für sein Haus schreiben.
Gefühlt wäre ich dann nur dort um mich um alles zu kümmern (Rasenmähen, Hofpflege….) und zu zahlen. Ordentlich genug kann ich es meinem Vater auch nicht machen und somit werde ich von meinem Vater vermutlich ins schlechte Licht gestellt(Verwandschaft, Nachbarschaft, Freunde…) Er denkt dann: Jetzt hat er alles bekommen will noch Geld für sein wohnen und lässt alles verkommen, was so nicht stimmt. Ich könnte mir vorstellen jemanden im Obergeschoß einziehen zu lassen, der im Garten und überhaupt hilft gegen günstige Miete.

2.) Das Haus überschreiben mit Nießbrauch für meinen Vater im Erdgeschoss?
Im Grunde genommen ist hier alles wie bei 1. nur dass ich die Einnahmen der Miete für Obergeschoss nicht verwalten kann.

3.) Das Haus im Testament auf mich überschreiben und den Rest was überbleibt Hälfte-Hälfte an mich und meine Schwester vererben.

Nachteil: 3.1 Die Erbschaftssteuer könnte zuschlagen
3.2. Das Testament könnte noch geändert werden, falls meinem Vater noch komische Gedanken kommen
3.3 Falls er Pflegefall wird und die Ersparnisse nicht reichen muss das Haus veräußert werden.


Was ist hier ratsam? Ich bin über jede gutgemeinte Antwort dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Yuuko
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird so oder so irgendwann anfallen. Als Kind hat man aber einen Freibetrag von 400.000 € (alle 10 Jahre) und der Steuersatz auf den Rest beträgt 7-30% je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Zu 1) Bei Wohnrecht kann man auch die Verpflichtungen zur Pflege des Grundstücks und sogar zur Tragung von Grundsteuern auf den übertragen, der Wohnrecht hat. Vielleicht würde das ja helfen. Dann können die ganzen Verträge weiterhin über den Vater laufen. Ggf. zusätzlich eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Fälle ausstellen.

Zu 2) Bei Nießbrauch können die Mieteinnahmen auch für die Pflege des Vaters genutzt werden. Außerdem gibt es meines Wissens noch weitere Möglichkeiten des Sozialamts, auf das verschenkte Grundstück zuzugreifen, wenn die Schenkung nicht 10 Jahre her ist.

Zu 3) Ja, ein Testament kann jederzeit geändert werden. Alternativ wäre ein Erbvertrag denkbar, den kann man nicht so leicht ändern.

In jedem Fall würde ich mich ausführlich von einem Notar beraten lassen. Der ist ohnehin nötig für eine Eigentumsübertragung oder einen Erbvertrag, und schadet auch nicht bei einem Testament und einer Vorsorgevollmacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Meine Eltern hatten Nießbrauch, dass wollte ich nicht, da man ja nichts absetzen kann.
Deshalb entschied ich mich für Wohnrecht.
Ich hatte meinen Vertrag so gestaltet, dass ich, falls ich nicht mehr dort wohnen möchte, in eine Mietwohnung ziehen kann und diese Miete müsste von meinem Sohn bezahlt werden.
Da die jetzige Wohnung recht groß ist, es ist ein Mehrfamilienhaus, wollte ich nicht die Mieteinnahmen dieser Wohnung.

Hatte ein Gestaltungsrecht für den Garten eintragen lassen, sollten Schulden gemacht werden, muss ich gefragt werden und ohne meine Zustimmung geht nichts.
Und sollte ich vor meinem Mann sterben, hat er Wohnrecht, bei einer neuen Beziehung müsste diese Frau beim Tod meines Mannes, die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb von 3 Monaten ausziehen.
Das erschien wir wichtig, da ein Cousine dbzgl. mit seinem Vater Probleme hatte

.

Zitat (von Yuuko):
Bei Wohnrecht kann man auch die Verpflichtungen zur Pflege des Grundstücks und sogar zur Tragung von Grundsteuern auf den übertragen, der Wohnrecht hat.


Da würde ich nicht zustimmen, Haus übergeben und dann vielleicht noch den Gärtner bezahlen?
Wenn die obige Wohnung vermietet wird und der Vater müsste die Grundsteuer bezahlen, dann wären die NK etwas schwierig.

Eine gute Beratung ist für beide Seiten sinnvoll.
Übergabe jedenfalls besser als Testament. Heiratet der Vater nochmals, erbt die Ehefrau mit.

1x Hilfreiche Antwort

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