Hallo zusammen,
der Vater meiner beiden Kinder hat das positive Erbe seines Vaters ausgeschlagen, damit meine beiden Kinder nachrücken und er damit einen Teil seiner Unterhaltsschulden von ca. 60.000 Euro begleichen kann. Die Kinder haben das Erbe angenommen. Da der Vater der Kinder schon seit Jahren Leistungen vom Jobcenter bezieht, kommt nun das Jobcenter und fordert das komplette positive Erbe. Was ist jetzt vorrangig, der Titel den ich habe mit den Unterhaltsschulden, oder die Forderungen des Jobcenters?
Gela
Erben "Unterhaltsschulden Kinder oder Forderungen Jobcenter vorrangig"
26. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juli 2018 | 20:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben "Unterhaltsschulden Kinder oder Forderungen Jobcenter vorrangig"
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Juli 2018 | 22:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Was ist jetzt vorrangig, der Titel den ich habe mit den Unterhaltsschulden, oder die Forderungen des Jobcenters?
Die Frage würde sich nur stellen, wenn der Vater das Erbe angenommen hätte.
Dass dem Vater jetzt das ALG II aufgrund von vorsätzlicher Herbeiführung der Bedürftigkeit gekürzt oder ggf. sogar ganz gestrichen wird ist sein Problem.
-- Editiert von hh am 26.07.2018 22:43
Und jetzt?
Schon
268.056
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten