Erben "Unterhaltsschulden Kinder oder Forderungen Jobcenter vorrangig"

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
gela13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben "Unterhaltsschulden Kinder oder Forderungen Jobcenter vorrangig"

Hallo zusammen,

der Vater meiner beiden Kinder hat das positive Erbe seines Vaters ausgeschlagen, damit meine beiden Kinder nachrücken und er damit einen Teil seiner Unterhaltsschulden von ca. 60.000 Euro begleichen kann. Die Kinder haben das Erbe angenommen. Da der Vater der Kinder schon seit Jahren Leistungen vom Jobcenter bezieht, kommt nun das Jobcenter und fordert das komplette positive Erbe. Was ist jetzt vorrangig, der Titel den ich habe mit den Unterhaltsschulden, oder die Forderungen des Jobcenters?

Gela

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Was ist jetzt vorrangig, der Titel den ich habe mit den Unterhaltsschulden, oder die Forderungen des Jobcenters?


Die Frage würde sich nur stellen, wenn der Vater das Erbe angenommen hätte.

Dass dem Vater jetzt das ALG II aufgrund von vorsätzlicher Herbeiführung der Bedürftigkeit gekürzt oder ggf. sogar ganz gestrichen wird ist sein Problem.

-- Editiert von hh am 26.07.2018 22:43

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