Hallo,
Ich habe zwei Fragen zum Thema Erben:
1. Ich habe ein Haus geerbt (Ergemeinschaft), nun soll ich vom
Notar das Haus bzw. den Kaufvertrag beurkunden lassen.
Wer zahlt den Notar?
2. Außerdem haben wir Geld geerbt, die Bank des Verstorbenden
die das Geld auzahlt möchte aber erst von meiner Hausbank
eine beglaubigung in form einer Unterschrieft das ich der Erb-
berechtigte bin, obwohl ich ja schon vom Amstgericht mein
Erbschein bekommen habe den ich ja auch Eidelsstattlichver-
sicheren mußte.
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Bemühungen.
mfg. Andre
Erben - Wer zahlt den Notar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
hallo
zur zweiten frage:
meines wissens reicht es wenn man den erbschein vorlegt, war bei uns jedenfalls so.
die erste frage versteh ich nicht so ganz hast du das haus gekauft??? was soll beurkundet werden?
gruß jule
Hallo Jule,
also ich bzw. wir (Erbgemeinschaft) habe das Haus mit Grundstück vererbt bekommen.
Jetzt haben wir einen Inertesenten gefunden,
der das Haus kaufen möchte.
Damit der Käufer sich ins Grudbuch eintragen
lassen kann, benötigt er von allen Erben eine Notarielle Beglaubigung.
Meine Frage:
Wer trägt die Notar Gebühren, der Käufer oder der Verkäufer und wie hoch sind diese ?
Und da wir auch Geld geerbt haben, verlangt
die Bank des Verstobenen von meiner bzw. unser Bank eine Beglaubigung das wir auch die Rechmäßigen Erben sind.
Normal kenne ich das auch, das man einfach das mit seinen Erbschein bestätigen kann...
Gruß Andre
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hallo andre
also mit den notarkosten kenne ich mich nicht aus. auch mit der beglaubigung bin ich überfragt, bei uns hat das ein testamentsvollstrecker (sei froh dass ihr keinen habt, nur ärger!!!!!) gemacht, wir mussten (durften!!! ein TV hat enorme rechte!) noch nicht einmal den kaufvertrag unterzeichnen.
das mit der bank versteh ich nicht, wie soll die denn beglaubigen, dass ihr die erben seid, ich glaube das ist auch gar nicht rechtskräftig, dann könnte dass der becker oder metzger auch machen, ich glaube das kann nur das nachlassgericht und das ist ja mit dem erbschein gegeben.
gruß jule
Hallo Jule,
So wie du es beschrieben hast, sehe ich es auch.
Ich habe Morgen ein Termin bei der Bank, mal sehen was die dazu sagen!
Werde mich wieder melden, wie es ausgegangen ist.
Gruß Andre
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten