Hallo,
bei mir stellen sich folgende Fragen und ich wäre sehr froh, wenn mir jemand eine eindeutige Antwort darauf geben könnte:
Die Mutter meiner Mutter hat einen Ehemann, der nicht der Vater meiner Mutter ist. Ist sie somit automatisch und rechtlich anerkannt die Stieftochter des neuen Mannes?
Die Eltern meiner Mutter haben ein Berliner Testament. Würde meine Mutter im Falle, dass ihre Mutter zuerst versterben würde, nach dem Tod ihres Stiefvaters erben gleichberechtigt einer "richtigen" Tochter und dementsprechend auch Erbschaftssteuer einer "richtigen" Tochter zahlen? Oder müsste sie adoptiert werden, um mit einer "richtigen" Tochter im Erbrecht gleichgestellt zu werden?
Danke im Voraus
Erben als Stiefkind und Erbschaftssteuer?
19. Februar 2008
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Frage vom 19. Februar 2008 | 08:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben als Stiefkind und Erbschaftssteuer?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2008 | 09:03
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 872x hilfreich)
googel mal berliner testament.
#2
Antwort vom 19. Februar 2008 | 09:08
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 19. Februar 2008 | 11:08
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 611x hilfreich)
Würde meine Mutter im Falle, dass ihre Mutter zuerst versterben würde, nach dem Tod ihres Stiefvaters erben gleichberechtigt einer richtigen Tochter?>/i>
Nein.
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