Erben bei Adoption

12. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Erben bei Adoption

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich möchte kurz meine Situation schildern, um dann zu den eigentlichen Fragen zu kommen.
Ich wurde als 14-jähriges Mädchen von dem Mann meiner Mutter in der ehemaligen DDR aoptiert. Die Adoptionsurkunde liegt mir vor.
Als ich 19 Jahre alt war,ließen sich meine Eltern scheiden.
Seit dießer Zeit waren sowohl mein Bruder als auch ich für unseren Vater uninteressant geworden. Es bestand seitens meines Vaters keinerlei Kontaktwunsch.

In den Fall gesetzt, mein Vater würde sterben, erfahre ich dann auch was davon?
Ich weiß, dass er mit seiner neuen Frau 2 Häuser erbaute, die vermietet wurden.
Wie verhält sich das mit demPflichtteil, wenn diese Häuser verkauft wurden und unter den leiblichen Kindern das erzielte Geld verteilt wurde?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Frau von kleinlaub

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

____________________________________________
In den Fall gesetzt, mein Vater würde sterben, erfahre ich dann auch was davon?
____________________________________________

nein

____________________________________________
Wie verhält sich das mit demPflichtteil, wenn diese Häuser verkauft wurden und unter den leiblichen Kindern das erzielte Geld verteilt wurde?
____________________________________________

Solange Dein Vater lebt, kann er mit seinem Geld machen was er will. Ein Pflichtteil entsteht erst nach seinem Tod.

b

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Adoptivvaters und setzt voraus, dass die Adoptivtochter durch Testament des Adoptivvaters ernterbt wird. Falls kein Testament vorliegt, ist die Tocher Erbin und kann und muss daher keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Falls der Adoptivvater seinen leiblichen Kindern Geldgeschenke macht, kommt innerhalb einer Frist von 10 Jahren ein Pflichtteilsergänzungsanspruch der Adpotivtochter in Betracht.

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#3
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nataly und Brainpower,

vielen Dank für Eure Antworten. Es ist mir klar, dass ein Erbanspruch erst nach dem Tod meine Stiefvaters in Betracht kommt.
Primär hat mich interessiert, ob ich nach einem eventuellen Tod automatisch informiert werden muss.
Die Frage stellt sich auch im Hinblick darauf, dass er seiner jetzigen Frau alles überschrieben haben könnte. Ich weiss, dass er vor ca. 3 Jahren ziemlich krank war. Da meine Mutter in einem Immobilienbüro gearbeitet hat, erfuhr ich durch Zufall, dass eins der beiden Häuser zum Verkauf anbot.
Leider kann ich mich nicht sich so detailliert ausdrücken, aber ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will.
Etwaiges Argument der Ehefrau meines Adoptievvaters, Geld weg, also kein Vermögen mehr,somitkein Nachlassverzeichnis daraus folgt keine Benachrichtigung.

Grüße
Frau von Kleinlaub

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Geld weg reicht als Argument nicht, denn die Geschenke des Adoptivvaters könnten zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen.

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#5
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo,

generell sind Adoptivkinder den leiblichen Kinder in der Erbfolge gleichgestellt und genauto erbberechtigt.
Falls es was zu erben gibt, gilt dies auch für dich als Adoptivkind, sofern ein Testament nichts anders sagt. Trotzdem steht dir als Aoptivkind immer ein Pflichtteil zu.

Gruss Jazztanz

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#6
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo an Alle,

mein Vater ist letzte Woche verstorben.
Benachrichtigt darüber wurde ich von seiner neuen Familie nicht, sondern erfuhr es von Dritten.

Ich würde ich gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen muss,um wenigstens meinen Pflichtteil zu erhalten.

MfG
kleinlaub

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#7
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

verstehe ich das richtig und vielleicht kann mir jemand antworten:

Sofern ein Testament meines Adoptivvaters vorliegt werde ich darin in einer gewissen Höhe XXX bedacht oder auch nicht, aber es steht mir mindestens ein Pflichtteil zu, inklusive Pflichtteilsergänzungsaspruch.
Sollte es kein Testament geben, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Das heißt, sofern mein Vater bis zum Todestag alles auf die neue Ehefrau und die anderen Kinder überschrieben hatte und kein Vermögen da ist, gibt es kein Erbe, auch kein Pflichtteilergänzungsanspruch.

Sehe ich das richtig?

Grüße
kleinlaub

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das heißt, sofern mein Vater bis zum Todestag alles auf die neue Ehefrau und die anderen Kinder überschrieben hatte und kein Vermögen da ist, gibt es kein Erbe, auch kein Pflichtteilergänzungsanspruch.

Das siehst Du falsch. Wenn Dein Vater sein Vermögen verschenkt hat, dann hast Du auch dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch, wenn kein Testament vorliegt.

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Den Pflichtteilsergänzungsanspruch hast du auf das Vermögen, dass dein Vater in den letzten 10 Jahren verschenkt oder übertragen hat.

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#10
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo sika,

ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.

Ich erlaube mir mal eine weitere Nachfrage.
In den Fall gesetzt,dass kein Testament vorliegt, wie ist sichergestellt, dass man
l ü c k e n l o s eine Vermögensaufstellung der letzten 10 Jahre erhält?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Grüße
kleinlaub

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo liebe Mitglieder,

heute habe ich das Testament meines verstorbenen Adoptivvaters durch das Nachlassgericht erhalten, welches ich auch angefordert hatte.
Wie erwartet wurde ich nicht benannt.
Der Nachlass wird per Oktober 1991 auf 200.00,-- DM festgelegt.
Haupterbin ist die hinterbliebene Ehefrau. Nacherben sollen die drei leiblichen Kinder meines Vaters sein, welche nicht aus der Ehe mit der Haupterbin hervorgingen..

Nun ergeben sich für mich ein paar Fragen.

Ich würde mich freuen, wenn ich darauf Antworten erhalte.

Wie verhält es sich mit dem Nachlass über den Oktober 1991?
Die Frage stellt sich auch im Hinblick auf das verkaufte Haus im Jahr 2003.

Wie erhalte ich überhaupt Auskunft?
Habe ich auch Rechte?
Welche Schritte muss man unternehmen um an eventuelle Rechte zu kommen?

Grüße
kleinlaub




0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hanibal,

vielen Dank für die informative und ausführliche Antwort.

kleinlaub

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