Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte und ich planen für nächstes Jahr unsere Hochzeit. Ich besitze eine (aktuell vermietete) Eigentumswohnung. Ein leibliches Kind meinerseits vorhanden. Ich habe viel in die Wohnung investiert und es ist der Plan, dass meine Tochter (noch nicht volljährig) in einigen Jahren in die Wohnung einziehen soll, nach Abitur und Co.
Mein Lebensgefährte wird in einigen Jahren väterlicherseits (Mutter bereits verstorben) ein Wohn-und Geschäftshaus erben. Er hat, wie ich, eine leibliche Tochter (auch noch nicht volljährig)
Nun ist es so dass ich meine Wohnung nur an meine Tochter vererben möchte, so wie ich auch keinen Pflichtteil an dem Erbe meines Lebensgefährten (nächstes Jahr Ehepartner) haben möchte. Er hat seins, ich hab meines.
Ich dachte zunächst an Ehevertrag/Gütertrennung, aber auch in diesem Fall gibt es den Pflichtteil des verbliebenen Partners.
Des weiteren dachte ich daran, mit Volljährigkeit meiner Tochter, ihr die Wohnung zu überschreiben (Schenkung). Ich möchte auf jeden Fall sichergehen, dass meine Tochter Alleinerbin ist. Ebenso wie seine Tochter die alleinige Erbin des Wohn-und Geschäftshauses sein soll.
Aus den Recherchen des Internets werde ich nicht ganz schlau, welche Möglichkeiten gegeben sind. Ist es eventuell möglich, den Pflichtteil auszuschlagen und man lässt dies vorab notariell beglaubigen/hinterlegen ?
Danke für eine Info.
MfG
K.Mi
Erben bei neuem Ehepartner / jeweils 1 Kind vorhanden
2. Oktober 2024
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Frage vom 2. Oktober 2024 | 14:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben bei neuem Ehepartner / jeweils 1 Kind vorhanden
#1
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (40769 Beiträge, 6595x hilfreich)
Ich würde in Anbetracht der Zeiträume und des *Erbrechts* an ein Testament denken.Zitat :Ich dachte zunächst
Das kann jeder in seinem oder auch einem gemeinsamen Testament festhalten.Zitat :Er hat seins, ich hab meines.
Testamente kann man auch später ändern.
Mit Eheverträgen ist es nicht so einfach...und außerdem kein Erbrecht.
Ja, Testamente (vor allem mit Immobilien als Erbe) lässt man notariell aufstellen, beurkunden und hinterlegen.
Den Pflichtteil muss man nicht ausschlagen, man braucht ihn ggf. gar nicht fordern.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 18:21
Von
Status: Richter (8627 Beiträge, 4681x hilfreich)
Man Sollte sich bei dieser Konstellation (Patchworkfamilie) dringend von einem Notar beraten lassen.
Zitat :Ich dachte zunächst an Ehevertrag/Gütertrennung, aber auch in diesem Fall gibt es den Pflichtteil des verbliebenen Partners.
Hietfür müsste man einen notariellen Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht beurkunden lassen, ggf. mit einem Ehe- und Erbvertrag.
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