Erben bei neuem Ehepartner / jeweils 1 Kind vorhanden

2. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
KerstinMi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben bei neuem Ehepartner / jeweils 1 Kind vorhanden

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte und ich planen für nächstes Jahr unsere Hochzeit. Ich besitze eine (aktuell vermietete) Eigentumswohnung. Ein leibliches Kind meinerseits vorhanden. Ich habe viel in die Wohnung investiert und es ist der Plan, dass meine Tochter (noch nicht volljährig) in einigen Jahren in die Wohnung einziehen soll, nach Abitur und Co.

Mein Lebensgefährte wird in einigen Jahren väterlicherseits (Mutter bereits verstorben) ein Wohn-und Geschäftshaus erben. Er hat, wie ich, eine leibliche Tochter (auch noch nicht volljährig)

Nun ist es so dass ich meine Wohnung nur an meine Tochter vererben möchte, so wie ich auch keinen Pflichtteil an dem Erbe meines Lebensgefährten (nächstes Jahr Ehepartner) haben möchte. Er hat seins, ich hab meines.

Ich dachte zunächst an Ehevertrag/Gütertrennung, aber auch in diesem Fall gibt es den Pflichtteil des verbliebenen Partners.

Des weiteren dachte ich daran, mit Volljährigkeit meiner Tochter, ihr die Wohnung zu überschreiben (Schenkung). Ich möchte auf jeden Fall sichergehen, dass meine Tochter Alleinerbin ist. Ebenso wie seine Tochter die alleinige Erbin des Wohn-und Geschäftshauses sein soll.

Aus den Recherchen des Internets werde ich nicht ganz schlau, welche Möglichkeiten gegeben sind. Ist es eventuell möglich, den Pflichtteil auszuschlagen und man lässt dies vorab notariell beglaubigen/hinterlegen ?

Danke für eine Info.

MfG
K.Mi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von KerstinMi):
Ich dachte zunächst
Ich würde in Anbetracht der Zeiträume und des *Erbrechts* an ein Testament denken.
Zitat (von KerstinMi):
Er hat seins, ich hab meines.
Das kann jeder in seinem oder auch einem gemeinsamen Testament festhalten.
Testamente kann man auch später ändern.

Mit Eheverträgen ist es nicht so einfach...und außerdem kein Erbrecht.

Ja, Testamente (vor allem mit Immobilien als Erbe) lässt man notariell aufstellen, beurkunden und hinterlegen.
Den Pflichtteil muss man nicht ausschlagen, man braucht ihn ggf. gar nicht fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8273 Beiträge, 4563x hilfreich)

Man Sollte sich bei dieser Konstellation (Patchworkfamilie) dringend von einem Notar beraten lassen.

Zitat (von KerstinMi):
Ich dachte zunächst an Ehevertrag/Gütertrennung, aber auch in diesem Fall gibt es den Pflichtteil des verbliebenen Partners.

Hietfür müsste man einen notariellen Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht beurkunden lassen, ggf. mit einem Ehe- und Erbvertrag.

Der Notar ist der richtige Ansprechpartner.

0x Hilfreiche Antwort

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