Erben des halbbruders

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gheera
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben des halbbruders

Wie ist das eigentlich bei 4 Kindern, alle haben den gleichen Vater, aber jeweils zwei haben die gleiche Mutter. Wenn ein Kind stirbt und beide Elternteile nicht mehr leben, erben die 3 überlebenden Geschwister dann zu gleichen Teilen oder erbt der Bruder, der auch die gleiche Mutter hat, mehr?
Der Erblasser hat keine Kinder.

Anders gefragt... Erben zweiter Ordnung wären ja die leiblichen Eltern, da die nun nicht mehr leben, rücken die Geschwister dann als ganzes als Erben nach oder wird das Erbe des Kindes erst auf die verstorbenen Eltern aufgeteilt (1/2) Vater, 1/2 Mutter) und dann nach dem Stammprinzip weiterverteilt?

Danke und LG
Gheera

-- Editiert von Gheera am 19.06.2006 14:20:00

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Das geht nach dem Stammprinzip.

Wenn beide Eltern bereits verstorben sind und danach nun eines der geschwistert passiert, dann wrid das Erbe wie folgt aufgeteilt:

Die eine Hälfte, die an den Vater gegangen wäre, geht an dessen 3 noch lebenden leiblichen Kinder.

Die andere Hälfte, die an die Mutter gegangen wäre, geht an das dann noch einzige lebende leibliche Kind der Mutter.

Die Halbgeschwister bekommen also je 1/6 und das Vollgeschwister bekommt 4/6.

Das Stamprinzip gilt aber nur unter Erben gleicher Ordnung.
Wenn jetzt noch das andere Kind der gleichen Mutter stirbt, dann geht dessen Nachlass zu gleichen Teilen an die noch lebenden Geschwister. Es geht in dem Fall nicht an die Erben 3. Ordnung aus dem Stamm der Mutter.

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