Erben gegen Beschenkten Erben

21. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ingawinger
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Erben gegen Beschenkten Erben

Folgender Sachverhalt:

Meine Mutter hat mir zu lebzeiten ihr aus geschenkt und ich habe sie gepflegt. jetzt ist sie gestorben und es gab kein Testament. Nun sind ich und mehrere andere Erben geworben mit erbschein. Können die jetzt das haus bekommen? es wird ja 10 Jahre ins erbe angerechnet. aber können sie es mir wegnehemen, da sie mehrere sind??? bzw die zwangsvollstreckung anordnen lassen gegen meinen willen?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2422x hilfreich)

Wenn das Haus dir gehört, dann fällt es nicht mit in die Erbmasse.
Irgendwelche Erbersatzansprüche aus Pflichtteilsansprüchen sind immer nur finanziell.
Wenn du Erbersatzansprüche zu befriedigen hast und kein Geld dafür hast, könnte eine Zwangsversteigerung möglich sein, aber das ist ein langer Weg, dazu müßten die anderen Erben erst mal das Erbe ausschlagen und auf Pflichtteil bestehen etc.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

Das Haus können Dir die anderen Erben nicht wegnehmen.

Je nach genauen Umständen kann es jedoch sein, dass die übrigen Erben einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegen Dich haben. Das wäre ein Geldzahlungsanspruch, nicht ein Anspruch auf das Haus.

Zu klären wäre hier:
- Hat sich Deine Mutter ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht am Haus vorbehalten?
- War die Pflege der Mutter vertraglich im Übertragungsvertrag für das Haus vereinbart?
- Wann ist die Hausübertragung erfolgt?
- Gab es jetzt noch einen nennenswerten Nachlass (ohne Haus)?

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