Erben getrennt lebende Ehepartner

19. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
cordulahow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben getrennt lebende Ehepartner


Der letzte Elternteil ist verstorben.
Als Erben haben sich angemeldet berechtigter weise 1 Leibliches Kind. Dann aber auch ein getrennt lebender Ehegatte und drei Kinder
Es liegt kein Testament vor. Nun meinen alle einen Anspruch zu haben, stimmt das?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

die anderen kinder sind nicht seine eigenen kinder gewesen?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Kinder erben nur, wenn es leibliche Kinder sind. Ob das im konkreten Fall so ist, kann ich anhand der Angaben nicht prüfen.

Ein getrennt lebender Ehegatte erbt auch. Der Erbanspruch erlischt erst, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind und ein Scheidungsantrag vom Verstorbenen gestellt wurde oder er dem Scheidungsantrag zugestimmt hat.

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#3
 Von 
cordulahow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

an flowie
die drei Kinder sind Enkel

an hh
nicht der Verstorbene
sondern der Ehegatte des Kindes vom Vorstorbenen.
Hier gilt sicher das gleiche. mit einreichen der Scheidung eröschen die Ansprüche auch in einer Zugewinngemeinschaft

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Der Ehegatte des Kindes des Verstorbenen hat sowieso keinen Erbanspruch, auch dann nicht wenn das Kind und sein Ehegatte nicht getrennt leben.

Enkel des Verstorbenen haben nur dann einen Erbanspruch, wenn der entsprechende Elternteil (Kind des Verstorbenen) nicht mehr lebt. Wenn es sich in diesem Fall um den Nachwuchs des einzelnen Kindes handelt, haben sie keinen Anspruch.

Das leibliche Kind des Verstobenen wäre dann Alleinerbe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Ergänzung:
Eine Erbschaft fließt nicht in den Zugewinn ein. Die getrennt lebende Frau hat daher unter keinen Umständen einen Erbanspruch, auch dann nicht, wenn die Trennung erst nach dem Erbe erfolgt wäre.

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