hallo,
ich würde gerne wissen, ob es nach schweizerischem recht so ist, dass eine getrennt lebende ehefrau, für die schulden ihres mannes haftbar gemacht werden kann.
konkret geht es um ein deutsches ehepaar, das seit enigen jahren getrennt in der schweiz lebt(verschiedene wohnsitze).
der ehemann ist vor kurzem verstorben.
der ehemann hat enorme schulden hinterlassen, und der ehefrau wurde jetzt gesagt, dass sie für diese schulden haftbar wäre.
oder sind seine hinterlassenen schulden sein erbe, welches auszuschlagen ist?
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Erben in der Schweiz
13. August 2011
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Frage vom 13. August 2011 | 23:48
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
Erben in der Schweiz
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