Erben nach Berliner Testament

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Terse
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Erben nach Berliner Testament

Hallo zusammen,

Ehepaar A und B haben ein Berliner Testament, in dem sich beide gegenseitig als Alleinerbe einsetzen. Als Schlusserben wurden die Kinder von A eingesetzt. B hat keine Kinder. Es wurde festgelegt, dass der überlebende Ehepartner das Testament nicht mehr ändern kann.

Nach einiger Zeit ist A verstorben. Die Kinder von A haben keinen Pflichtteil gefordert.

Jetzt heiratet B erneut, der neue Ehepartner ist C.

Folgende Fragen, sollte B vor C sterben.

1. Ist C Erbe von B oder nur pflichtteilsberechtig?

2. Wie hoch wäre das Erbe bzw. der Pflichtteil?

3. Würde C das Erbe von A mit erhalten oder würde das Erbe von A an die Kinder von A gehen?

Danke für eure Einschätzung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4274 Beiträge, 2426x hilfreich)

Bei Der Regelung "Schlusserbe" ist es so, dass das Erbe des A in das Vermögen von B aufgeht und dieses gesamte Vermögen nach dem Tod von B an den Schlusserben geht. B hann also nichts mehr anderweitig als letzten Willen verfügen, den neuen Partner bleibt ein - höherer - Pflichtteilsanspruch.

Das ist übrigens zu trennen von Vor- und Nacherbschaft. Dort würden die Vermögen getrennt bleiben. Wenn also A den B als Vor- und seine Kinder als Nacherben eingesetzt hätte, dann könnte B über den eigenen Teil des Vermögens weiterhin testieren, dafür hätte der Ehepartner aber auchbkeinen Pflichtteilsanspruch auf den Erbteil, der von A stammte.

Der Nutzen des Berliner Testamentes ist normalerweise gerade diese Gegenseitigkeit, die die Kinder "nur" zu Schlusserben macht.

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