Hallo zusammen!
Ich interessiere mich für folgendes Szenario und spreche der Einfachheit halbe in der 1 Person:
Meine Eltern sind beide verstorben und mal angenommen, im Nachgang sterben auch meine Großeltern mütterlicherseits. Es gibt 2 Geschwister meiner verstorbenen Mutter und es gibt kein Testament. Meines Wissens rücke ich als Erbin für meine verstorbenen Mutter nach. Ist das korrekt? Werde ich vom Gericht benachrichtigt, auch wenn es kein Testament
gibt?
Viele Grüße
-- Editiert von Muckelsmama_81 am 06.09.2019 08:35
Erben nach Großeltern
6. September 2019
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Frage vom 6. September 2019 | 08:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben nach Großeltern
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#1
Antwort vom 6. September 2019 | 09:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Meines Wissens rücke ich als Erbin für meine verstorbenen Mutter nach. Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt.
Zitat:Werde ich vom Gericht benachrichtigt, auch wenn es kein Testament gibt?
Nur wenn jemand einen Erbschein beantragt, was aber nicht zwingend der Fall ist.
#2
Antwort vom 6. September 2019 | 11:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo und vielen Dank für die Antwort! In welchen Fälle müssen Erben denn keinen Erbschein beantragen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. September 2019 | 12:09
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Einen Erschein (= Ausweis zum Nachweis der Erbfolge) muss man nur beantragen, wenn dieser z.B. zur Vorlage bei der Bank benötigt wird.
Wenn Grundbesitz zum Nachlass gehört, braucht man zwingend einen Erbschein.
#4
Antwort vom 6. September 2019 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:In welchen Fälle müssen Erben denn keinen Erbschein beantragen?
Z.B. wenn es eine Generalvollmacht gibt, die über den Tod hinaus wirkt. Wenn es keine Immobilien gibt, dann kann auch eine Bankvollmacht reichen um die Beantragung eines Erbscheins zu vermeiden.
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