Mein Vater war Österr.Staatsbürger - lebte seit 25 Jahren in Deutschland- ist jetzt vor 7 Tagen verstorben- hinterließ nur Schulden - Seine Eltern leben in Österreich und sind sehr vermögend--
1. wenn ich nun das Erbe meines Vaters ausschlage - wie muß ich das machen Österr. Recht? ich lebe in Deutschland und bin Deutscher (hier geboren)
2. Verwirke ich mit Ausschlagung deses Erbes auch meinen späteren Erbanspruch am Erbteil meiner Großeltern?
Wer kann mir da kostengünstig Auskunft geben und mich Beraten- wo kann ich mich hinwenden? Die Eltern meines Vaters waren bereits hier und haben angeordnet das mein vater nach Östereich gebracht wird- und dort im Familiengrab beigesetzt wird- die Schlüssel für seine Whg- haben sie bei der Polizei abgegeben- pers. Sachen und Unterlagen haben sie mitgenommen- ich habe erst davon erfahren als sie schon wieder auf dem Heimweg waren.
3. Brauche wirklich dringend Rat- wielange habe ich Zeit- das Erbe anzunehmen - oder abzulehnen?
Erben nach Österreich Recht?
7. Dezember 2003
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Frage vom 7. Dezember 2003 | 02:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben nach Österreich Recht?
#1
Antwort vom 17. Dezember 2003 | 11:25
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 30x hilfreich)
Entscheidend ist nicht, wo Dein Vater gestorben ist, sondern seine Staatsbügerschaft. Dein Rechtsanwalt kann mit einem aus Österreich Kontakt aufnehmen. Viele Unterschiede gibt es nicht zwischen den beide Länder. Die anderen Fragen kann ich auch nicht sicher beantworten, glaube aber , daß Du , wenn Du das Erbe ausschlägst, auch nicht von den Großeltern erben kannst.
Es wäre mir zu riskant, das Erben anzunehmen in der Hoffnung, später von den Großeltern zu erben, si können inzwischen alles ausgegeben haben.
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