Erben nicht ermittelbar

16. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Erben nicht ermittelbar

In der ETW-Anlage meiner Tochter ist schon vor Jahren der Eigentümer einer Wohnung verstorben und es sind bis dato keine Erben (eventuell in Polen ansässig) auffindbar. Entsprechendes Verfahren wurde bereits eingeleitet. Meine Frage: wie lange muss gemäß BGB nach Erben gesucht werden, gibt es dafür Fristen ? Meine Tochter will Ihre Wohnung in der Anlage verkaufen und es sind die Bertriebskosten des verstorbenen Besitzers offen, diese wurden von der Eigentümergemeinschaft übernommen. Meine Tochter hätte natürlich gerne Ihren Anteil an den fremden Betriebskosten zeitnah zurück erstattet. Danke für sachdienliche Hinweise.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49172 Beiträge, 17311x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Meine Frage: wie lange muss gemäß BGB nach Erben gesucht werden, gibt es dafür Fristen ?


Nein, dafür gibt es keine Fristen.

Zitat (von macjuerg):
Entsprechendes Verfahren wurde bereits eingeleitet.


Was genau ist damit gemeint?

Wer kümmert sich aktuell um die Wohnung? Gibt es einen Nachlassverwalter?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wer kümmert sich aktuell um die Wohnung? Gibt es einen Nachlassverwalter?


Ja, der "kümmert" sich, aber es dauert und dauert und dauert, bestimmt schon 3 Jahre. Inzwischen wurde schon in die Wohnung eingebrochen und nachdem sich niemand kümmert, dürfte sich in der Wohnung auch Schimmel breit machen. Das ist für die Eigentümergemeinschaft einfach unzumutbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49172 Beiträge, 17311x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
der "kümmert" sich,


Dadurch, dass er die Wohnung leer stehen lässt?

Und die Hausverwaltung macht genau was? Schließlich muss sie sich darum kümmern, dass jeder Eigentümer das Hausgeld zahlt.

Was ist denn auf der letzten Eigentümerversammlung zum weiteren Vorgehen beschlossen worden? Wurde die Hausverwaltung ermächtigt, einen Anwalt zur Durchsetzung der Interessen der Eigentümergemeinschaft zu beauftragen?

Zitat (von macjuerg):
bestimmt schon 3 Jahre.


Dann droht bezüglich von offenen Hausgeldzahlungen Verjährung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und die Hausverwaltung macht genau was? Schließlich muss sie sich darum kümmern, dass jeder Eigentümer das Hausgeld zahlt.


Die Hausverwaltung hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen (Amtsgericht, Nachlassgericht, Nachlasspfleger), aber es geht nichts voran. Und von einem Toten kann man kein Hausgeld einziehen und es sammeln sich Kosten an.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.537 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.879 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen