Erben und Nacherben

7. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wind
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)
Erben und Nacherben

Folgender Sachverhalt: Ein Ehepaar macht ein Testament in dem sie den überlebenden als Erben einsetzt. Ebenfalls legen sie die Nacherben fest und beschreiben für jeden das was er bekommen soll.
Ein Elternteil stirbt. Der Überlebende erbt ja nun alles. Dieser verteilt nun sein Erbe ganz anders als vorher festgelegt wurde.Ist das so in Ordnung?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zunächst stellt sich die Frage, ob im Testament tatsächlich von Vor- und Nacherbe gesprochen wird. Wenn dieses nicht der Fall sein sollte, ist der Überlebende Alleinerbe und die Erben des Letztsterbenden sind die Schlusserben .
Das ist ein großer Unterschied, da der Alleinerbe mit "seinem" Vermögen tun und lassen kann, was er möchte,

#Dieser verteilt nun sein Erbe ganz anders als vorher festgelegt wurde.Ist das so in Ordnung?#
Wenn er dies zu seinen Lebzeiten tut, darf er das. Der Alleinerbe ist nicht verpflichtet, das Erbe zu erhalten.

Die im Testament angeordnete Erbfolge kann er allerdings nicht mehr ändern.

Die Schlusserben haben kein "Recht" auf das Erbe, wenn es zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr vorhanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wind
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

vielen dank für die Antwort. Es wurden in dem Testament die Nacherben festgelegt. Da steht z.b. das Haus X sollen unsere Söhne G und D zu gleichen Teilen erben und davon nach dem Schätzwert unsere Tochter S zu 1/4 und unseren Sohn M zu 1/8 auszahlen. Die Häuser Y + Z sollen verkauft werden und an die Kinder zu je 1/4 bez. unserem Sohn Marc zu 1/8 ausgezahlt werden.
Nun wird alles so verteilt damit der Sohn M auf keinen Fall etwas vom Erbe erhält.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen