Erben / vermachen

10. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lena02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben / vermachen

Hallo

Da ich nicht weiß wie lange ich noch habe mache ich mir Gedanken um die Erbschaft. Ich habe eine Immobilie die noch hoch verschuldet ist. Ein verkauf würde die Kosten nicht decken. Mehrere Bausparverträge, ein kleiner angesparter betrag, eine risikolebrbsversicherung und andere Gegenstände wie Auto , Anhänger, viele Kinderkleidung und Spielsachen. Würde alles in die erbmasse fallen und die Erben ausschlagen wegen der Schulden wären alle anderen Dinge auch weg. Wäre es möglich den Erben die Sachen per Testament zu vermachen, zb meine Schwester bekommt die ganzen Spielsachen, jemand anderes die Kleidung, jemand anderes das Auto USW aber alles Personen, die Erben wären? Somit könnten diese das Erbe, also schulden ausschlagen und die guten Dinge behalten? An wenn müssten sich die Personen wenden um es einzufordern wenn alle Erben ausschlagen??

Und wie sie es zb mit der rusikolebensversicherung aus, kann ich dort eintragen lassen person a ist der begünstigte und nur im Fall das diese Person zum meinem Tod auch Tod sein sollte, sind begünstigte person b c d und e zu gleichen Teilen?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

zu dem Vermächtnissen: Vermächtnisse sind immer und grundsätzlich vom Erben einzufordern (wenn alle ausschlagen, ist das der Staat)
gemäß §§1900 , 1901 BGB : kann der Erbe die Erfüllung der Vermächtnisse verweigern, wenn der Nachlass überschuldet ist. Das wird Vater Staat dann wohl auch tun.

Was deine Risikolebensversicherung angeht: Schau in die Versicherungsbedingungen (oder frage die Versicherung). Wenn du noch eine abschließen willst: Das lässt sich sicherlich vereinbaren, alles eine Preisfrage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lena02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist es den mit leihgegenständen aus? Ich habe im Haus noch Möbel von Verwandten als Leihgabe, wie kommen diese im Fall des Todes an diese wieder ran bzw zurück?

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