Erben von anderen Venwandten nach Ausschlagung?

28. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
456links
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben von anderen Venwandten nach Ausschlagung?


Hallo Forum!

Vor ca. zwanzig (!) Jahren ist die Tante meines Vaters kinderlos verstorben, zu der niemand aus meiner Verwandtschaft Kontakt hatte.

Ein Jahr danach ist mein Vater verstorben und ich schlug sein Erbe aus. (Da ich zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war, wurde alles von einem Onkel geregelt.)

Nun schrieb mir vor zwei Jahren ein Nachlassverwalter, dass ich als einer der Erben der Tante meines Vaters ermittelt wurde. Ich und einige andere Verwandte beschlossen, das Erbe anzunehmen.

Daraufhin beantragte ein Verwandter als Repräsentant einen Erbschein und alle übersandten Vollmachten, damit das Erbe ausgezahlt werden kann.

Nun soll dieser Verwandte die Nachricht bekommen haben, dass ich nicht erben könne, weil ich das Erbe meines Vaters damals ausgeschlagen hatte.

Ist dies der Fall? Falls ja, warum wurde ich dann überhaupt erst kontaktiert? Liegt hier irgendwo ein Verfahrensfehler vor?

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das ist korrekt, da Dein Vater nach Deiner Tante verstorben ist. Zum Zeitpunkt, als Dein vater verstorben ist, gehörte ihm rechtlich schon das Erbe der Tante. Durch Deine Ausschlagung hast Du den gesamten Nachlass Deines Vaters einschließlich dessen Erbanspruch ausgeschlagen.

Anders wäre es gewesen, wenn Deine Tante nach Deinem Vater gestorben wäre. In dem Fall hätte die Ausschlagung des Erbes des Vaters keinen Einfluss auf den Erbanspruch gegenüber der Tante gehabt.

quote:
Falls ja, warum wurde ich dann überhaupt erst kontaktiert?


Weil der Nachlassverwalter zunächst nur die Verwandtschaftsverhältnisse geprüft hat und erst danach erfahren hat, dass Du das Erbe Deines Vaters ausgeschlagen hast.

quote:
Liegt hier irgendwo ein Verfahrensfehler vor?


Nein, jedenfalls kann ich keinen erkennen.

Zu prüfen wäre jetzt noch, ob man die damalige Erbausschlagung noch anfechten kann. Das würde ich aber verneinen, da Du Dir jetzt 2 Jahre Zeit gelassen hast, nachdem Du von diesem Erbe erfahren hast.
Eine Anfechtung der Ausschlagung kurzfristig (max. 6 Wochen) nachdem Du von der Erbschaft der Tante erfahren hast, wäre aber denkbar gewesen.

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#2
 Von 
456links
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo von hh!

Vielen Dank für detaillierte Antwort.

So wie es aussieht, lässt sich da wohl nichts machen...

Frustrierend ist nur, dass man das mit meiner Ausschlagung erst entdeckte, als das Erbe ausgezahlt werden sollte. (Anscheinend hat die Bank nachgeforscht und die Auszahlung verweigert.) Es ist auch nicht so, dass ich mir zwei Jahre Zeit gelassen hätte. Es hat nur immer Monate gebraucht bis sich der Nachlassverwalter oder das zuständige Amtsgericht wieder gerührt haben.

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich einen Anspruch hätte, weil der Nachlassverwalter mir einen entsprechenden Brief schrieb. Hätte er nicht zu irgendeinem Zeitpunkt nachprüfen müssen ob ich in der Tat erbberechtigt war? (Wenn es ein Geldinstitut eine solche Suche in einer Datenbank machen kann, kann das ein Nachlassverwalter bestimmt auch?)

Der Nachlassverwalter hat von dieser Sache anscheinend erst erfahren als der Notar unseres Repräsentanten ihn anrief...

Für mich ist es nicht ganz so schlimm, aber für alle andern Erben ist es extrem ärgerlich weil weitere Verzögerungen das Erbe immer weiter dezimieren. (Die Sache läuft ja schon zwanzig Jahre.)

Wie dem auch sei, nochmals Danke für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Frustrierend ist nur, dass man das mit meiner Ausschlagung erst entdeckte, als das Erbe ausgezahlt werden sollte.
Das wurde "entdeckt", als ein Erbscheinsantrag gestellt wurde, da hier die Erbfolge aller vorverstorbenen Erben muss nachgewiesen werden muss.

(Anscheinend hat die Bank nachgeforscht und die Auszahlung verweigert.)
Die Bank zahlt aufgrund Erbschein aus. Diese "forscht" nicht nach.

(Wenn es ein Geldinstitut eine solche Suche in einer Datenbank machen kann, kann das ein Nachlassverwalter bestimmt auch?)
Das das Erbe ausgeschlagen wurde, steht in keiner "Datenbank".

Hätte er nicht zu irgendeinem Zeitpunkt nachprüfen müssen ob ich in der Tat erbberechtigt war?
Die Aufgabe des Nachlassverwalters ist es, die Erben zu ermitteln - erst nach Stellung des Erbscheinsantrags hat sich herausgestellt, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.

Ich sehe hier kein Versäumnis des Nachlassverwalters.

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#4
 Von 
456links
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cruncc1!

Vielen Dank für die Antwort. Das wird ja interessant.

Unser Repräsentant hatte schon einen Erbschein ausgestellt bekommen. Aufgrund dessen wurden wir von ihm kontaktiert um Vollmachten für die Auszahlung zu übersenden.


quote:
Diese [Bank] "forscht" nicht nach.


quote:
Das das Erbe ausgeschlagen wurde, steht in keiner "Datenbank".


Das wurde mir von unserem Repräsentanten so erklärt...

Vielen Dank, dass Du die Aufgaben eines Nachlassverwalters geklärt hast.

In meinem Fall ist es wohl auch ein Problem, dass alle Beteiligten weit voneinander entfernt wohnen und die Kommunikation zu wünschen übrig lässt. So habe ich z.B. den ominösen Erbschein nie zu Gesicht bekommen.

Es ist zwar ein wenig Schade ums Geld, aber langsam habe ich den Eindruck, dass es evtl. ganz gut ist nichts mehr mit der Sache zu tun zu haben...

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