Hallo,
ich habe eine wahrscheinlich sehr einfache Frage:
Meine Tante (Schwester meiner Mutter) ist vor wenigen Tagen unerwartet verstorben.
Sie hatte vor 6 Jahren zum 2. Mal geheiratet und ist kinderlos. Ob ein Testament vorliegt ist mir nicht bekannt.
Meine Frage ist, ob überhaupt ein Erbanspruch besteht, da der 2. Ehemann ja noch lebt.
Die Mutter meiner Tante (also meine Großmutter) ist bereits verstorben. Einziges Geschwister war meine Mutter, ebenfalls bereits verstorben.
Daher kam der Gedanke auf, das ein evtl. Anspruch meiner Großmutter auf meine Mutter und somit auf mich fallen könnte.
Ich will aber nicht unruhe stiften, wenn mir sowieso nichts zusteht. Falls doch möchte ich aber natürlich auch nicht darauf verzichten.
Über eine kurze Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Erben von der Tante?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn kein Testament dich oder deine Mutter zu Erben bestimmt habt ihr keinen gesetzlichen Erbanspruch. Den haben nur Ehemann/Kinder und wenn keine Kinder vorhanden sind die eigenen Eltern.
Die Mutter wäre also erbberechtigt, da es keine Kinder gibt, wenn sie noch leben würde.
Ist dieser Erbanspruch bei der Mutter beendet, oder geht er im Nichterlebensfall weiter an die Erben der Mutter?
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Nein, der Erbanspruch geht nicht automatisch an die Kinder der verstorbenen Großmutter über.
Der Dreh- und Angelpunkt ist hier, gibt es ein Testament. Wenn es nämlich keins gibt, dann könnte die Sache schon wieder anders aussehen.
Per Testament hätte die Tante ihren Mann als Alleinerben einsetzen können. In diesem Falle hätte nur die Mutter einen Pflichtteilsanspruch gehabt, der nicht "vererbt" wird.
Ich vermute mal, HH wird hierzu auch noch sagen können, ob ohne Testament ein Erbanspruch existiert. Ich gehe mal davon aus, sonst würde es ja keine Erbenermittler geben (Bundesanzeiger, Suche).
Dann melde ich mich doch einmal und möchte erst einmal widersprechen.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, dann erbt der Ehegatte zu 3/4. Das restliche 1/4 geht an die Verwandten 2. Ordnung.
Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge. Da die Eltern der verstorbenen Tante nicht mehr leben und auch deren einzige Schwester nicht mehr, tritt die/der Nichte/Neffe, also hunter06 an deren Stelle. Er/Sie ist, falls nicht noch mehr Nichten/Neffen vorhanden sind, zu 1/4 erbberechtigt.
Falls jedoch ein Testament existiert, kann hunter06 vollständig enterbt werden. Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Hui,
danke für die Antworten.
Eine bzw. zwei Frage(n) stellt sich mir jetzt aber noch:
Bedeutet enterben z.B. Der Ehemann wird als Alleinerbe eingesetzt? Oder muss expliziet meine Person vom Erbe ausgeschlossen sein?
Und: ich weiß es existierte mal ein Testament, in dem ich als Alleinerbe eingesetzt war. Da der Kontakt aber seit mehreren Jahren abgebrochen ist, weiß ich nichts über den verbleib dieses Testaments, geschweige denn etwas von einem evtl. neueren Testament.
Wie bekomme ich heraus, ob der neue Ehemann ein Testament vorgelegt hat?
Es reicht aus, eine Person, also in dem Fall den Ehemann, als Alleinerben einzusetzen. Somit wärst Du enterbt, unabhängig davon ob es zuvor mal ein anderslautendes Testament gegeben hat, denn das wäre damit hinfällig.
Sollte es tatsächlich nun kein neueres Testament geben, wärst Du nach dem Testament, von dem Du geschrieben hast, zwar Alleinerbin aber der Ehemann hätte einen Pflichtteilsanspruch.
Wie herausfinden?
Wenn es ein neues Testament gibt und das notariell beurkundet wurde, wird es sicher auch dort verwahrt, d.h. die Sache nimmt ihren Lauf und Du erfährst es dann vom Nachlassgericht. War es ein privatschriftliches Testament, dann muss es ja irgendwo aufbewahrt sein und dann muss es beim Nachlassgericht eingereicht werden, von demjenigen, der es findet. Auch dann nimmt die Sache ihren Lauf.
-- Editiert von nachtschwaermer am 14.08.2006 22:46:28
Hallo nochmal,
hat etwas gedauert. Ich weiß nicht, warum ich keine Info vom Nachlassgericht bekommen habe, aber fest steht: Es gibt kein Testament. Mir wurde nun angeboten 1/4 des Barvermögens anzuerkennen.
Die Sache hat aber nun einige Haken, die ich nicht ganz durchblicke.
1. In der Vermögensaufstellung sind nur die Konten angegeben. Kein Schmuck, keine Möbel, kein KFZ... eben nichts weiter.
Stellt sich die Frage, soll ich das Angebot annehmen, oder bekomme ich bewußt ein sofortiges Angebot, damit ich nicht weiter bohre...? Wie kann ich die sonstigen Vermögenswerte ermitteln (lassen)? - Es hat auch Darlehen o. Schenkungen in den letzten 10 Jahren an den Sohn des 2. Ehemannes gegeben. Auch diese sind nicht aufgeführt.
2. Bei der Aufstellung ist eine LV dabei, welche als Bezugsperson je zu 50% die Eltern (also meine Großeltern) und zu 50% den 2. Ehemann vorsehen. Nun wurden eben nur 50% als Nachlass angegeben und davon mir das 1/4 angeboten.
Sind aber nicht diese 50% normales Erbe meiner Großmutter, welches nun nach dem Tod meiner Mutter und Tante ohnehin voll mir zukommen müßte? Oder besteht hier nur Anspruch auf meinen Pflichteil? Oder ist die 1/4 von den 50% Rechnung richtig?
3. Ich weiß, dass viel Geld meiner Tante (welches sie selbst geerbt hat) für Renovierungsarbeiten an dem Haus des 2. Ehemannes investiert wurde. Ich weiß jedoch nicht, ob meine Tante im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen ist. Frage ist halt nur, ob es so etwas wie eine Berücksichtigung des Zugewinns gibt? Und wenn ja, zu welchen Gunsten?
Ist also alles nicht ganz einfach. Ich will ja auch nicht den Bogen überspannen, aber was mir gesetzlich zusteht.
Wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.
zu 1.: Hausrat geht als Voraus an den Ehegatten. Darauf hast Du keinen Anspruch. Wertgegenstände gehören jedoch nicht zum Hausrat.
Schenkungen sind nur bei der Ermittlung des Pflichtteils zu berücksichtigen. Du bist jedoch Erbe geworden. Relevant sind Schenkungen dann nur, wenn sie mehr als 50% des Gesamtvermögens betragen haben.
zu 2.: Da bin ich mir nicht ganz sicher, denke aber, dass die Berechnung korrekt ist.
zu 3.: Auf den Zugewinn hast Du keinen erbrechtlichen Anspruch. Ob Deine Tante als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, kann man beim Grundbuchamt in Erfahrung bringen. Der Ehemann müsste die Eigentumsverhältnisse auch nachweisen können.
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