Hallo, ich habe einmal eine Frage. Mein Vater ist letztens verstorben und hatte voher neu geheiratet. Unser Verhältnis zu der neuen Frau ist nicht sehr gut.
Wer kümmert sich jetzt darum, wer was erbt? Gibt es Möglickeiten sich selbst darum zu kümmern, ohne einen Anwalt?
Weil das wird sehr teuer..
Wenn jemand Erfahrungen damit hat oder etwas weiß, wäre ich für Tipps sehr dankbar.
Hoffentlich waren das jetzt nicht zu viele Informationen.
Erben wer informiert? wer kümmert sich darum?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das kommt wohl darauf an, in welchem BL das spielt, im ordentlichen BW, ähnlich Bayern gilt z.B. folgendes:
§ 41 LFGG
Aufgaben des Nachlaßgerichts nach Landesrecht
(1) Das Nachlaßgericht hat Erben von Amts wegen zu ermitteln. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Ermittlung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder der Nachlaß geringfügig ist.
(2) Die nach Absatz 1 ermittelten Erben sind von dem Erbfall und dem sie betreffenden Ermittlungsergebnis zu benachrichtigen, wenn dies ohne wesentliche Schwierigkeiten möglich und nicht anzunehmen ist, daß sie auf andere Weise Kenntnis erlangt haben.
...
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-- Editiert am 26.01.2011 15:59
quote:
Wer kümmert sich jetzt darum, wer was erbt?
Die Erben.
quote:
Gibt es Möglickeiten sich selbst darum zu kümmern, ohne einen Anwalt?
Natürlich geht das. Es ist sogar der Normalfall, dass der Nachlass ohne Einschaltung eines Anwaltes verteilt wird.
Der Hinweis von flawless ist zwar richtig, auch wenn das nicht für alle Bundesländer gilt. Im konkreten Fall gibt es aber wohl keine Schwierigkeiten festzustellen, wer denn geerbt hat.
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--- editiert vom Admin
hallo, Ihr müsst Euch erst einmal kundig machen , ob es ein Testament gibt oder nicht. Das könnt Ihr beim Nachlassgericht erfragen. Wenn es kein Testament gibt, dann seit Ihr Kinder und seine Ehefrau Erben und bildet eine Erbengemeinschaft.
Sollte ein Testament vorhanden sein, dann kommt es darauf an, ob Euer Vater Euch als Erben eingesetzt hat oder nicht. Wurdet Ihr enterbt, dann steht Euch der Pflichtteil zu. (die Hälfte des gesetzlichen Erbes , immer in bar zahlbar)
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