Erbengemeinschaft, Haus geerbt

10. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Strattnerf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft, Haus geerbt

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich handel hier für meine Freundin, welche folgendes Problem hat.
Sie und ihr Bruder erbten ca 2010 das Haus ihres verstorbenen Vaters und sind seit 2012 eigens dafür zuständig.
Das Haus wurde in zwei Wohnparteien aufgeteilt, wovon eine der Bruder und eine meine Freundin bewohnt.
Nun ist es seit über einem Jahr so, das ihr Bruder sich nichtmehr an den monatliche bzw. jährliche Kosten wie Nebenkosten, Grundsteuer, Müllgebühren, Jahresendabrechnung etc beteiligt und sich somit von meiner Freundin aushalten lässt und sie sich dadurch immer mehr verschuldet.
Leider ist in dem Haus nur ein Strom und Gaszähler verbaut, was bis vor ca. einem Jahr kein Problem war, da beide ihren Anteil zusammen gezahlt hatten. Auch das Wasser kann nicht getrennt abgerechnet werden da ein geminschaftliches Badezimmer im Keller verbaut ist.
Wir sind zwar nun zu dem Entschluss gekommen endlich einen zweiten Stromzähler einbauen zu lassen, jedoch sind das natürlich wieder hohe Kosten für meine Freundin.
Des Weiteren verweigert ihr Bruder jegliche Kommunikation bzw. Absprachen bezüglich des Hauses. Als bestes Beispiel ist zu nennen das meine Freundin den Stromanbieter aufgrund zu hoher Stromgebühren wechseln möchte, ihr Bruder jedoch nicht die Zustimmung erteilt. Diese ist soweit ich weis ja nötig da beide als Verbraucher für das Kundenkonto beim Energielieferanten angegeben sind.

Da die ganze Situation jetzt aber so aufgrund der Kosten und der nicht vorhandenen Beteiligung des Bruders nicht mehr tragbar ist frage ich mich, ob man dem ganzem nicht rechtlich entgegenwirken kann, da durch das Verhalten des Bruders ja keine ordnungsgerechte Verwaltung des Nachlasses gewährleistet wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und freue mich auf jede Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Strattner

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

"Das Haus wurde in zwei Wohnparteien aufgeteilt, wovon eine der Bruder und eine meine Freundin bewohnt."
Da gäbe es 2 Möglichkeiten, wie sich die rechtliche Situation derzeit gestalten könnte:

1) Die beiden haben das Haus nur durch interne Absprache "aufgeteilt" > sie stehen noch immer für die gesamte Immobilien (mit den 2 Wohnungen) als gemeinschaftliche Eigentümer im Grundbuch und bilden noch immer eine Erbengemeinschaft - d.h. auch BEIDE sind nach außen jeweils gesamtschuldnerisch haftbar!

2) Die beiden haben den gemeinschaftlichen Immobilienbesitz rechtlich aufgeteilt > d.h. jeweils Sondereigentum gebildet > Abgeschlossenheitsbescheinigung, notarielle Wohnungseigentumsbegründung und jeder steht für "seine" Wohnung als alleiniger Eigentümer im Grundbuch.

Weil je nach tatsächlicher Ausgangslage auch die Lösungsansätze unterschiedlich sind, solltest Du das erst einmal aufklären.

Was dann da wiederum jeweils sinnvoll ist, hängt auch davon ab, ob der Bruder über laufendes Einkommen verfügt und solvent ist. Dass er sich immer mehr verschuldet, lässt Schlimmes befürchten ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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