Erbengemeinschaft - Aufwendungen Bruder

21. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mark360
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Aufwendungen Bruder

Hallo, mein Bruder und ich haben das Elternhaus vor 15 Jahren 50:50 geerbt. Ich habe es stets genutzt und Reparaturen und sonstige Aufwendungen zur Erhaltung getragen.
Es wurde versteigert und der Erlös hinterlegt. Mein Bruder will nun, dass ich zur 50:50 Aufteilung zustimme. Ich möchte jedoch vorher die Aufwendungen der letzten 15 Jahre vorab bekommen. Geht das, er meint sie sein verjährt und ich hätte Miete zahlen solln.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Tja, schwierig, denn eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich entscheiden, was mit dem Eigentum passiert (also vermieten, Reparaturen, Ersatz). In soweit sehe ich die Situation so: du hast mietfrei gewohnt und dein Bruder kann keine Miete fordern, dafür hast du Aufwendungen gemacht (wie in einer Mietwohnung) und kannst ebenfalls dafür nichts fordern.

Aber, handelt es sich unter Umständen um Werterhaltende/-steigernde Aufwendungen (Dach gedeckt, Fassadensanierung)? Dann müßtest du das belegen können.
Ich würde an deiner Stelle mich auf die 50:50-Regelung einlassen, da Prozesse zu ungewiss sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Stimme sika zu. Versuche doch mal auszurechnen, was du für ein Haus vergleichbarer Größe in den letzten 15 Jahren hättest an Miete zahlen müssen. Wie rechnen sich deine Investitionen dagegen?

Es ist immer nachteilig, wenn nichts schriftlich festgehalten wird, aber einen Prozess würde ich auch nicht riskieren. Vor allen Dingen kommen da auch noch ziemlich hohe Kosten auf euch zu. Das würde sich m.E. alles nicht rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen