Hallo, mein Bruder und ich haben das Elternhaus vor 15 Jahren 50:50 geerbt. Ich habe es stets genutzt und Reparaturen und sonstige Aufwendungen zur Erhaltung getragen.
Es wurde versteigert und der Erlös hinterlegt. Mein Bruder will nun, dass ich zur 50:50 Aufteilung zustimme. Ich möchte jedoch vorher die Aufwendungen der letzten 15 Jahre vorab bekommen. Geht das, er meint sie sein verjährt und ich hätte Miete zahlen solln.
Erbengemeinschaft - Aufwendungen Bruder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Tja, schwierig, denn eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich entscheiden, was mit dem Eigentum passiert (also vermieten, Reparaturen, Ersatz). In soweit sehe ich die Situation so: du hast mietfrei gewohnt und dein Bruder kann keine Miete fordern, dafür hast du Aufwendungen gemacht (wie in einer Mietwohnung) und kannst ebenfalls dafür nichts fordern.
Aber, handelt es sich unter Umständen um Werterhaltende/-steigernde Aufwendungen (Dach gedeckt, Fassadensanierung)? Dann müßtest du das belegen können.
Ich würde an deiner Stelle mich auf die 50:50-Regelung einlassen, da Prozesse zu ungewiss sind.
Stimme sika zu. Versuche doch mal auszurechnen, was du für ein Haus vergleichbarer Größe in den letzten 15 Jahren hättest an Miete zahlen müssen. Wie rechnen sich deine Investitionen dagegen?
Es ist immer nachteilig, wenn nichts schriftlich festgehalten wird, aber einen Prozess würde ich auch nicht riskieren. Vor allen Dingen kommen da auch noch ziemlich hohe Kosten auf euch zu. Das würde sich m.E. alles nicht rechnen.
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