Erbengemeinschaft: Auszahlung auf Konto eines Erbe

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
loranora
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft: Auszahlung auf Konto eines Erbe

Hallo,
Wir sind drei gleichberechtigte Erben. Bei der Auflösung der Konten des Erblassers haben wir eingewilligt, die Beträge auf das Konto eines der Erben überweisen zu lassen, damit dieser dann unsere Anteile an uns auszahlt. Dieses Verfahren sollte nach Aussage der Bank die Auflösung des Nachlasses beschleunigen. Nun stellte sich heraus, dass der Miterbe, auf dessen Konto die Beträge geflossen sind, plötzlich nichts mehr von einer Verteilung wissen will und behauptet, er habe allein Anspruch auf das Geld, außerdem hätten wir ja schon eingewilligt, dass ihm alle Beträge zufließen.
Haben wir beiden anderen jetzt das Nachsehen? Besteht juristisch eine Chance, dass wir beiden unseren Erbteil noch bekommen?
Danke schon mal für Euren Tipp!!!

-----------------
" "




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8590 Beiträge, 4667x hilfreich)

Ggf. müsste ein RA eingeschaltet werden und auf Herausgabe geklagt werden.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)



Ihr solltet euch einmal mit der Untreue, § 266 StGB beschäftigen.

Wenn ihr eurem Miterben das und die ganz erheblichen Anwaltskosten klar macht, die ganz allein von seinem Anteil abgehen werden, sollte einer baldigen Auszahlung an euch eigentlich nichts im Wege stehen.

Schriftlich, gerichtsfest taggenaue Frist zur Auszahlung setzen, damit er in Verzug gerät. Eigentlich nicht nötig, wenn er die Auszahlung schon verweigert hat. Sicherheitshalber trotzdem ratsam.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.396 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.