Hallo,
Wir sind drei gleichberechtigte Erben. Bei der Auflösung der Konten des Erblassers haben wir eingewilligt, die Beträge auf das Konto eines der Erben überweisen zu lassen, damit dieser dann unsere Anteile an uns auszahlt. Dieses Verfahren sollte nach Aussage der Bank die Auflösung des Nachlasses beschleunigen. Nun stellte sich heraus, dass der Miterbe, auf dessen Konto die Beträge geflossen sind, plötzlich nichts mehr von einer Verteilung wissen will und behauptet, er habe allein Anspruch auf das Geld, außerdem hätten wir ja schon eingewilligt, dass ihm alle Beträge zufließen.
Haben wir beiden anderen jetzt das Nachsehen? Besteht juristisch eine Chance, dass wir beiden unseren Erbteil noch bekommen?
Danke schon mal für Euren Tipp!!!
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Erbengemeinschaft: Auszahlung auf Konto eines Erbe
29. November 2010
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Frage vom 29. November 2010 | 16:49
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft: Auszahlung auf Konto eines Erbe
#1
Antwort vom 29. November 2010 | 20:09
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4667x hilfreich)
Ggf. müsste ein RA eingeschaltet werden und auf Herausgabe geklagt werden.
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#2
Antwort vom 29. November 2010 | 20:42
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
Ihr solltet euch einmal mit der Untreue, § 266 StGB
beschäftigen.
Wenn ihr eurem Miterben das und die ganz erheblichen Anwaltskosten klar macht, die ganz allein von seinem Anteil abgehen werden, sollte einer baldigen Auszahlung an euch eigentlich nichts im Wege stehen.
Schriftlich, gerichtsfest taggenaue Frist zur Auszahlung setzen, damit er in Verzug gerät. Eigentlich nicht nötig, wenn er die Auszahlung schon verweigert hat. Sicherheitshalber trotzdem ratsam.
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